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Publiziert am 03.05.2021 07:48 im Bereich Allgemein
GüRP

Der Kanton hat das Kapitel Mobilität im Richtplan überarbeitet. Ziel der Überarbeitung ist, Siedlung und Verkehr sowie die Verkehrsmittel aufeinander abzustimmen. Die Regierung schickt das Kapitel Mobilität bis am 31. August 2021 in die Vernehmlassung.

Das überarbeitete Richtplankapitel Mobilität basiert auf der Gesamtverkehrsstrategie und den Agglomerationsprogrammen. In die Überarbeitung eingeflossen sind Aufträge, die der Bund dem Kanton bei der Genehmigung des Richtplanteils Siedlung im Jahr 2017 erteilt hat. Aufgrund von Erfahrungen aus der praktischen Anwendung des Richtplans werden Inhalte im Kapitel Siedlung, zum Beispiel für die Arbeitszonen, präzisiert.

Richtplan legt Rahmen für künftiges Verkehrsangebot fest

Mit dem überarbeiteten Richtplankapitel Mobilität schafft die Regierung Klarheit, nach welchen Kriterien und Methoden der Kanton Ausbauten im Strassenverkehr und Angebotserweiterungen im öffentlichen Verkehr beurteilt. Ziel ist es, den zusätzlichen Verkehr mit dem öffentlichen Verkehr sowie dem Fuss- und Veloverkehr aufzufangen. Jedoch gilt der Grundsatz, dass das Verkehrsangebot mit dem dafür geeigneten Verkehrsmittel ausgebaut wird.

Mobilität soll dort stattfinden, wo viele Menschen wohnen und arbeiten. Bei Neueinzonungen gilt deshalb künftig: Ist ein grösseres Bevölkerungswachstum zu erwarten, müssen die neuen Flächen mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sein. Konkret bedeutet dies eine Buserschliessung im Viertelstundentakt oder eine Bahnverbindung im Halbstundentakt. Mit dieser Anpassung wird ein Auftrag des Bundes umgesetzt.

Arbeitszonen besser nutzen 

Die Arbeitszonen, also Industrie- und Gewerbegebiete, werden neu systematisch bewirtschaftet. Bestehende Arbeitszonen sollen besser genutzt werden und für die Wirtschaft ausreichend verfügbare sowie attraktive Flächen bereitgestellt werden. Ausserdem will der Kanton grössere strategische Landreserven langfristig raumplanerisch sichern und wo nötig Vorleistungen erbringen. Dazu gehört beispielsweise der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.

Mitwirkung und Vernehmlassung erstmals digital

Erstmals setzt der Kanton für die Mitwirkung und Vernehmlassung die digitale Plattform «E-Mitwirkung» ein. Diese Lösung wird schweizweit bereits von zahlreichen Behörden erfolgreich eingesetzt. Mit «E-Mitwirkung» lassen sich die Stellungnahmen einfach und anwenderorientiert online erfassen. Online eingereichte Stellungnahmen kann das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) papierlos auswerten. Zur Stellungnahme eingeladen sind Behörden, Gemeinden, politische Organisationen, Verbände und auch die Bevölkerung. 

Der Vernehmlassungsentwurf liegt zudem in allen Gemeinden und am Empfang des Baudepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St.Gallen, allgemein zugänglich auf. Die Mitwirkung und Vernehmlassung dauert bis am 31. August 2021.

Mehr Informationen zur Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans und zur «E-Mitwirkung» sind hier zu finden: www.areg.sg.ch/gesamtueberarbeitung