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Personen mit Schutzstatus S haben das Recht, in der Schweiz zu arbeiten. Vor Arbeitsantritt braucht es aber eine Arbeitsbewilligung.

Sie möchten eine Person mit Schutzstatus S anstellen?

Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einreichen.

Sie möchten einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?

Für die Zulassung müssen Sie ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einreichen.