Informationen für Besucherinnen und Besucher von eingewiesenen Personen
Erster Besuch
- Ihren ersten Besuch müssen Sie mit dem Formular Besuchsanmeldung beantragen. Das Gesuch muss spätestens 2 Arbeitstage vor dem ersten Besuchstermin vorliegen.
- Der Erstbesuch wird Ihnen vor dem Besuch mit einer schriftlichen Besuchsbewilligung per Mail vom Regionalgefängnis Altstätten bestätigt.
Weitere Besuche
- Im Anschluss an Ihren ersten Besuch können Sie den nächsten Termin bei der Zentrale persönlich oder während den Bürozeiten telefonisch vereinbaren.
- Personen, die gegen Besuchsvorschriften verstossen oder in anderer Weise die Sicherheit und Ordnung des Regionalgefängnisses Altstätten gefährden, können vorübergehend oder auf Dauer von Besuchen ausgeschlossen werden.
Bürozeiten
- Montag – Freitag:
08.00 – 11.30 / 14.00 – 17.00
Besuchszeiten
- Montag – Freitag:
08.45 – 09.45 Uhr / 09.45 – 10.45 Uhr 13.45 – 14.45 Uhr / 14.45 – 15.45 Uhr / 16.00 – 17.00 Uhr - Samstag, Sonntag und Feiertage:
08.30 – 09.30 Uhr / 09.30 – 10.30 Uhr 13.15 – 14.15 Uhr / 14.15 – 15.15 Uhr / 15.15 – 16.15 Uhr
Anzahl Personen
- Pro Besuch werden 3 Personen zugelassen, wovon max. 2 Personen über 18 Jahre alt sein dürfen. Kinder und Jugendliche werden nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters zugelassen.
Anzahl Besuche
- Eingewiesene Personen können einmal pro Woche während einer Stunde besucht werden.
Nicht erlaubt
- In den Besucherräumen ist das Rauchen nicht gestattet.
- Es dürfen keine elektronischen Geräte, Lebensmittel oder Getränke in die Besucherräume mitgenommen werden.
Spezielles
- Bitte erscheinen Sie pünktlich. Eine Verspätung geht auf Kosten der Besuchszeit. Bleiben für den geplanten Besuch weniger als 30 Minuten, kann der Besuch nicht mehr stattfinden.
- Für den Besuch von ieingewiesenen Personen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft benötigen Sie eine Besuchsbewilligung der zuständigen Verfahrensleitung (Staatsanwaltschaft, Gericht).
- Sie dürfen der eingewiesenen Person nichts direkt übergeben oder von ihr entgegennehmen.
- Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen gültigen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Fahrausweis, Ausländerausweis) vorlegen. Kopien werden nicht akzeptiert.
- Die eigentlichen Personenkontrollen von Besuchern finden in ähnlichem Umfang wie auf einem Flughafen statt. Vor einer Zulassung zum Besuch können Sie abgetastet und Ihre Kleider durchsucht werden. Um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, tragen Sie bitte keine elektronischen Geräte oder Metallgegenstände auf sich. Bitte achten sie auf eine Bekleidung ohne Metalleinsätze.
- Persönliche Gegenstände wie Jacken, Taschen, Schlüssel, Natels, Portemonnaies, Zigaretten und Feuerzeug usw. dürfen Sie nicht in den Besucherraum mitnehmen. Deponieren Sie diese in Ihrem Auto oder in einem internen Schliessfach. Das Regionalgefängnis Altstätten übernimmt für ihre persönlichen Gegenstände keine Haftung.
Abgabe der Waren
- Waren für eingewiesene Personen können während den Bürozeiten an der Zentrale des Regionalgefängnisses Altstätten abgegeben werden.
- Personen, welche Waren abgeben müssen einen gültigen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Fahrausweis, Ausländerausweis) vorlegen. Kopien werden nicht akzeptiert.
Zulässige Waren
- Kleider, Wäsche und Hygieneartikel (originalverpackt) sowie Bargeld (gegen Quittung) können in beschränktem Umfang zuhanden der eingewiesenen Person übergeben werden. Ebenso Briefe, Post, Zeitschriften ohne pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalt.
- Die Waren werden kontrolliert.
Unzulässige Waren
- Raucherwaren, Lebensmittel, Getränke, Glas-/Metallische-Behältnisse
- Pakete mit Lebensmittel etc. sind nur während der Geburts- und über die Weihnachtstage zugelassen. Bitte beachten sie bitte die entsprechende Information auf der Webseite.
- Unzulässige Waren werden nicht angenommen oder nach Feststellung solcher, entschädigungslos entsorgt.
Grundsatz
Jede eingewiesene Person darf ein Geburtstags- und Weihnachtspaket pro Jahr empfangen. Das erlaubte Bruttogewicht pro Pakets beträgt max. 5 Kilogramm.
Zeitlicher Rahmen
Das Paket wird 7 Tage vor oder nach dem Geburtstag, beziehungsweise 7 Tage vor und nach dem 25.12. entgegengenommen und abgegeben.
Zusammensetzung
Folgende Artikel sind gestattet:
- Nur haltbare Lebensmittel wie Dörrfrüchte, Schokolade, Trockenfleisch/Dauerwurstwaren (max. 1 Kilogramm), Hartkäse (max. 250 Gramm), Konfekt, Kaffee, Zucker, Schokoladepulver, etc.
- 2 Stangen Zigaretten oder 500 Gramm Tabak (ungepresst).
Folgende Artikel sind nicht gestattet:
- Alkohol in jeder Form, Frischfleisch, Fisch, Gewürze jeder Art, Kaugummi, Medikamente, Zigarren, Stumpen, Pfeifen.
- Waren in Glasverpackungen oder Blechdosen, Spraydosen.
- Leicht verderbliche Lebensmittel und solche, die gekühlt, aufgewärmt oder gekocht werden müssen.
- Nicht haltbares oder selbst hergestelltes Gebäck, insbesondere Fladengebäck (Pite, Burek, etc.).
- Lebensmittel, die sich nicht mehr in der verschlossenen Verkaufs- oder Originalverpackung befinden.
Unerlaubte Pakete:
- Nicht zugelassene Pakete werden auf Kosten der eingewiesenen Person an den Absender retourniert.
- Bei Mittellosigkeit oder unbekanntem Absender werden verderbliche Waren entsorgt, haltbare Waren werden zu den Effekten gelegt.
- Paketsendungen, welche das maximale Gewicht überschreiten, werden reduziert. Überzähliges Gewicht zu den Effekten gelegt und verderbliche Lebensmittel werden entsorgt.
Mit der RTB Buslinie 300 (Altstätten - Buchs) vom Bahnhof Altstätten erreichen Sie in wenigen Minuten die Haltestelle "Altstätten SG Fleuben".
Noch offene Fragen?
Silvio Fausch
Gefängnisleiter
Amt für Justizvollzug
Regionalgefängnis Altstätten
Luchsstrasse 11
9450 Altstätten