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Aufträge

Vorläufige polizeiliche Festnahme, Untersuchungshaft oder ein Freiheitsentzug für eine festgelegte Zeitdauer in einem Sicherheitszimmer oder in einem regulären Zimmer einer GWG. Tagesstruktur in Absprache mit den Einweisenden. Auch Halbgefangenschaft ist mög­lich. Keine Aufenthaltsvereinbarung, keine Besprechung, kein Bericht.

Versetzung mit Eintrittsbesprechung, Aufenthaltsvereinbarung. Aufenthalt von 4 - 6 Wochen. Die Aufenthaltsdauer wird in der Eintrittsbesprechung festgelegt. Die zuständige Stelle plant und organisiert die Rückkehr in die versetzende Institution, Vertretungen der versetzenden In­stitution bereiten mit den Jugendlichen die Rückkehr dorthin vor, ein Kurzbericht wird erstellt.

Überbrückung mit Eintrittsbesprechung, Aufenthaltsvereinbarung. Aufenthalt von max. 8 Wochen. Die Aufenthaltsdauer wird in der Eintrittsbesprechung festgelegt. Die einweisende Stelle plant und organisiert das weitere Vorgehen, ein Kurzbericht wird erstellt.

Abklärung- und Massnahmenplanung mit Eintrittsbesprechung, Aufenthaltsvereinbarung, Option für Standortbesprechungen. Aufenthalt von 16 Wochen. Nach 8 Wochen legen wir in einer Hauptbesprechung die Folgerungen und Empfehlungen vor (sozialpädagogisch, schu­lisch, beruflich), die einweisende Stelle plant und organisiert das weitere Vorgehen. Ein Schlussbericht wird erstellt.

Sollte ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten erstellt werden, gibt die einweisen­de Stelle externen Fachpersonen den Auftrag.

Noch offene Fragen?

Kantonales Jugendheim Platanenhof

Sonnenhofstrasse 10
9242 Oberuzwil