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Der geschlossen geführte Bereich (gemischtgeschlechtlicher Kontext, Alter 12 bis 18), bestehend aus zwei Wohngruppen, einer Schule und einem Atelier, dient vor allem zur Abklärung der eingewiesenen Jugendlichen, zur Vorbereitung einer Massnahme, zur Überbrückung oder Versetzung sowie zum Vollzug von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaften.

Die GWG gewährleisten eine Betreuung rund um die Uhr für das ganze Jahr.

Aufträge

Vorläufige polizeiliche Festnahme, Untersuchungshaft oder ein Freiheitsentzug für eine festgelegte Zeitdauer in einem Sicherheitszimmer oder in einem regulären Zimmer einer GWG. Tagesstruktur in Absprache mit den Einweisenden. Auch Halbgefangenschaft ist mög­lich. Keine Aufenthaltsvereinbarung, keine Besprechung, kein Bericht.

Versetzung mit Eintrittsbesprechung, Aufenthaltsvereinbarung. Aufenthalt von 4 - 6 Wochen. Die Aufenthaltsdauer wird in der Eintrittsbesprechung festgelegt. Die zuständige Stelle plant und organisiert die Rückkehr in die versetzende Institution, Vertretungen der versetzenden In­stitution bereiten mit den Jugendlichen die Rückkehr dorthin vor, ein Kurzbericht wird erstellt.

Überbrückung mit Eintrittsbesprechung, Aufenthaltsvereinbarung. Aufenthalt von max. 8 Wochen. Die Aufenthaltsdauer wird in der Eintrittsbesprechung festgelegt. Die einweisende Stelle plant und organisiert das weitere Vorgehen, ein Kurzbericht wird erstellt.

Abklärung- und Massnahmenplanung mit Eintrittsbesprechung, Aufenthaltsvereinbarung, Option für Standortbesprechungen. Aufenthalt von 16 Wochen. Nach 8 Wochen legen wir in einer Hauptbesprechung die Folgerungen und Empfehlungen vor (sozialpädagogisch, schu­lisch, beruflich), die einweisende Stelle plant und organisiert das weitere Vorgehen. Ein Schlussbericht wird erstellt.

Sollte ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten erstellt werden, gibt die einweisen­de Stelle externen Fachpersonen den Auftrag.

Aufenthalt

Geschlossenheit bedeutet, dass das Haus vorerst nicht verlassen werden kann und es keine Ferien gibt. Der Tagesablauf ist genau vorgeschrieben. Die Jugendlichen werden rund um die Uhr von ausgebildeten Mitarbeitenden betreut. Sie arbeiten tagsüber im Atelier oder in der Schule, treiben Sport und können die Freizeit gestalten. Die Aufenthaltsdauer ist auf höchstens 4 Monate beschränkt.

Wohngruppen
Der Tagesablauf wird im Wochenplan festgelegt. Die Jugendlichen sind nachts in ihren Einzelzimmern eingeschlossen. Die Mitarbeitenden können die Zimmer jederzeit betreten und kontrollieren. Aus dem Zimmer kann im Notfall über die Notrufanlage Kontakt mit den Mitarbeitenden aufgenommen werden.

Der Aufenthalt ist in drei Phasen aufgeteilt. Diese werden je nach Auftrag angepasst. Nach der zweiwöchigen Einstiegsphase werden in der Trainingsphase individuelle Lernfelder und Ressourcen bearbeitet, alternative Verhaltensweisen eingeübt, neue Lösungsmuster erarbeitet. Die Öffnungsphase dient der schrittweisen Annäherung an den offenen Rahmen, in Absprache mit den Einweisenden wird sukzessive der Umgang mit der Freiheit eingeübt und eine Annäherung mit dem sozialen Umfeld gefördert.

Sicherheitszimmer
Die GWG verfügt über vier speziell gesicherte Zimmer. Es findet keine pädagogische Betreuung statt. 

Schule GWG
Die Schule GWG ist eine individualisierte Oberstufenschule. Der Besuch der Schule ist für alle Jugendlichen der GWG obligatorisch. 

Atelier GWG
Im Rahmen der Abklärung und Massnahmenplanung werden im Atelier des geschlossen geführten Bereichs Produkte für den Verkauf hergestellt. Die zentrale Aufgabe des Ateliers ist es, die Jugendlichen in Bezug auf ihre Arbeitshaltung und Ausbildungsmöglichkeiten abzuklären. In diesem Zusammenhang ist es unser Anliegen, dass wir den Jugendlichen sowohl Freude, als auch den Wert von wertschöpfender Arbeit vermitteln können.

Unseren Produkte-Katalog finden Sie auf der Hauptseite "Jugendheim Platanenhof" unter "Shop".

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Dagmar Müller

Dagmar Müller

Heimleiterin

Amt für Justizvollzug

Jugendheim Platanenhof
Sonnenhofstrasse 10
9242 Oberuzwil