Newsletter für Personen aus der Ukraine im Kanton St.Gallen
22-28. Juli 2022
Haushaltsführung in der Schweiz
Grüezi mitenand! Ich hoffe, Sie hatten eine gute Woche. Diesmal greifen wir in unserem Newsletter das Thema “Haushalt” auf. Natürlich unterscheidet sich das Führen eines Haushalts in der Schweiz nicht wesentlich von der Ukraine, aber dennoch gibt es Nuancen und Unterschiede, die für uns nicht offensichtlich sind. Wir erklären, an wen man sich im Falle eines Problems in der Wohnung wenden kann und wo man kaputte Dinge reparieren lassen oder korrekt entsorgen kann. Sie erfahren, wie man Müll richtig sortiert und entsorgt und worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihre Haustiere aus der Ukraine mitgebracht haben. Ausserdem erzählen wir Ihnen von der Schweizer Tradition des “Apéro”, den Unterschieden bei der Tisch-Etikette und warum Sie ein Angebot lieber nicht aus reiner Höflichkeit ablehnen sollten. Abschliessend erinnern wir Sie an die wichtigsten Sicherheitsregeln beim Wandern in den Bergen, wo es bei diesem schönen Wetter viele Menschen hinzieht. Achtung: im Kanton herrscht überall Waldbrandgefahr!
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Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und eine gute Woche!
Mit freundlichen Grüssen, Alina Mosendz-Manser
Nachbarinnen und Nachbarn kennenlernen
Viele von Ihnen leben inzwischen weit weg von Ihrem eigenen Zuhause, umgeben von neuen Leuten: vielleicht bei einer Gastfamilie, in einer Wohnung mit anderen Mitbewohnern, in einem Wohnheim oder einer Sozialwohnung. Auch wenn Sie alleine eine Wohnung oder ein Haus bewohnen, werden Sie auf die eine oder andere Weise neue Nachbarn um sich haben. In der Schweiz ist es üblich, die Nachbarn kennenzulernen, wenn man neu eingezogen ist. Wenn es sich um ein grosses Wohnhaus handelt, müssen Sie natürlich nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner begrüssen. Aber klingeln Sie doch an die Tür der nächsten Nachbarn auf der Etage und stellen Sie sich vor. Sie müssen kein Essen oder Geschenke mitbringen, es reicht ein kurzes Gespräch an der Tür. Schweizerinnen und Schweizer laden Sie meist nicht gleich ein, in die Wohnung zu kommen, es sei denn, das Treffen wurde vorher abgesprochen. Die Nachbarn um Sie herum zu kennen, kann Ihnen auch helfen, sich im neuen Zuhause einzuleben.
Wo kann man sich bei Problemen in der Wohnung melden?
In der Schweiz kümmern sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Häusern oft nicht direkt um Ihre Immobilien. Sie haben dafür eine Firma (Verwaltung) oder eine Person (Verwalterin oder Verwalter) angestellt. Für den regelmässigen Unterhalt ist ausserdem häufig eine Hauswartin oder ein Hauswart zuständig. Erkundigen Sie sich, wer bei Ihnen für die Wohnung zuständig ist. An diese Personen können Sie sich wenden, wenn etwas mit Ihrer Wohnung nicht in Ordnung ist. Melden Sie Probleme dieser Person, bevor Sie selber versuchen, etwas zu reparieren oder die Reparatur in Auftrag geben! Man wird Ihnen dann sagen, ob Sie das Problem selber beheben sollen oder nicht. Bei grösseren Schäden organisiert die Verwaltung / der Hausmeister eine Fachperson oder der Hauswart erledigt die Reparatur selber. Sie werden dann über die Ankunftszeit der Handwerkerin oder des Handwerkers informiert und müssen nur zu Hause sein und die Tür öffnen. So zum Beispiel, wenn Elektrogeräte, die zur Wohnung gehören, nicht mehr funktionieren, wenn es Probleme mit den sanitären Anlagen, der Wasser- oder der Stromversorgung gibt, oder wenn Türen oder Fenster kaputt sind. Wer die Reparatur bezahlen muss, ist unterschiedlich. Kleine Reparaturen, die Sie selber machen, müssen Sie auch selber bezahlen. Bei grösseren Reparaturen durch eine Fachperson gibt es Unterschiede: Hat der Mieter einen Schaden selbst verursacht, übernimmt er zumindest teilweise die Kosten. Ist er nicht für den Schaden verantwortlich, übernimmt der Vermieter die Reparatur auf seine Kosten. In Asylunterkünften oder bei Gastfamilien weicht das System natürlich ab. Da wenden Sie sich bei Problemen direkt an die Leitung der Unterkunft bzw. die Gastgeber. Wenn die Gemeinde für Sie eine Wohnung gemietet hat, sollten Sie sich bei ihr erkundigen, wer genau die Rolle des Verwalters Ihrer Immobilie ausübt. Auch bei Problemen mit Nachbarinnen und Nachbarn können Sie sich an die Verwaltung wenden, wenn Sie in direkten Gesprächen keine Lösung finden.
Elektrogeräte und andere Gegenstände reparieren und entsorgen
Wenn ein persönlicher Gegenstand, ein Gerät oder auch Kleidung beschädigt sind, können Sie versuchen, die Sachen in nicht-profitorientierten Reparaturwerkstätten reparieren zu lassen. Diese Reparaturen müssen Sie selber bezahlen, sie sind aber viel günstiger als in Fachgeschäften. Die Werkstätten finden Sie, indem Sie den Begriff „Repair Café“ oder “Reparaturwerkstatt” zusammen mit Ihrem Wohnort googeln. Kann ein Elektrogerät nicht repariert werden, ist es verboten, dieses einfach in den Müll zu werfen. Haushalts- und Elektrogeräte werden in Haushaltwarengeschäften zurückgenommen. Wenn Sie Zweifel haben, ob sie Ihre defekten Geräte annehmen, fragen Sie direkt im Geschäft nach. In einigen Gemeinden können Sie Elektrogeräte auch bei den Entsorgungsstellen abgeben.
Kaputte Kleider können im Hausmüll entsorgt werden. Wenn die Kleider zwar gebraucht, aber in einem ordentlichen Zustand sind, können Sie sie in einen Container speziell für gebrauchte Textilien und Schuhe werfen. Sie befinden sich oft am gleichen Ort wie die Sammelstellen für Glas.
Abfall: sortieren, wegwerfen und kompostieren
Wegwerfen: was kommt wohin?
Dass der Umgang mit Müll und Recycling in der Schweiz durchaus gewissenhaft, ist Ihnen sicher schon aufgefallen. In der Ukraine wurde an manchen Orten der Müll zwar auch sortiert und recycelt, das unterscheidet sich jedoch von Stadt zu Stadt und den persönlichen Gewohnheiten. In der Schweiz dürfen Haushaltsabfälle nur in speziellen Säcken weggeworfen werden, die eine Gebühr für ihre Entsorgung enthalten. Jede Gemeinde hat eigene Gebührensäcke. Sie können diese Säcke in jedem Supermarkt Ihrer Gemeinde kaufen, in der Regel direkt an der Kasse. Die Müllsäcke werfen Sie dann in den Abfallcontainer, der zu Ihrem Haus gehört. Sie dürfen sie nicht in einen beliebigen Container werfen, da die Hausbesitzer für die Menge des entsorgten Abfalls bezahlen müssen. In manchen Gemeinden wird der Abfall zu bestimmten Zeiten an der Strasse abgeholt. Dann können Sie die Müllsäcke im Voraus draussen deponieren. Fragen Sie die Kontaktperson für Ihre Unterkunft (Eigentümer, Verwaltung oder Hauswart), wie die Abfallentsorgung an Ihrem Wohnort funktioniert. Es ist verboten, Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern zu entsorgen.
Sortieren und verarbeiten
Wichtig ist auch die Mülltrennung. Dinge, die recycelt werden können, sollten nicht im Hausmüll landen: Glas, Metall (Aluminium, Kupfer, Eisen, Stahl), PET-Plastik, Papier, Karton, Batterien usw. Sammelbehälter für PET und Batterien finden Sie in oder vor Supermärkten. Sammelstellen für Glas und Metall gibt es meist in den Wohngebieten. Hier sollten Sie sich an die angegebenen Einwurfzeiten halten. Achten Sie beim Sortieren auch auf die Farbe des Glases: In der Regel handelt es sich um separate Container. Altpapier und Karton werden in den meisten Gemeinden am Strassenrand eingesammelt. Informieren Sie sich im Internet oder bei der Gemeinde, wann die Sammlungen in Ihrer Gegend stattfinden. Dann können Sie im Voraus Papier oder Karton mit einer Schnur bündeln und an die Strasse stellen.
Kompostieren
Für die Kompostierung von Bioabfällen gibt es je nach Wohnort (Haus mit Garten oder Wohnung in der Stadt) unterschiedliche Möglichkeiten. Manche Häuser haben für Bioabfälle (ohne Reste von Fleisch, Knochen, Fisch und Milchprodukten) im Garten einen Komposthaufen, von dem dann der Humus wieder genutzt werden kann. In vielen Gemeinden gibt es eine Grünabfuhr oder Kompostsammelstellen. Hier ist es unterschiedlich, was alles gesammelt wird und ob z.B. Küchenabfälle erlaubt sind oder nicht.
Die Adressen der Abfallsammlungen
Die Adressen der Abfallsammlungen finden Sie auf einer speziellen Karte: abfall.ch - Sammelstelle suchen neues Fenster. Geben Sie Ihre Wohngemeinde oder Ihre Postleitzahl sowie die Art des zu recycelten Abfalls (oder alle Optionen) an. Dann zeigt Ihnen das System die nächstgelegenen Sammelstellen. Auch für Küchenabfälle neues Fensterund Gartenabfälle neues Fensterfinden Sie hier Sammelstellen.
Haustiere
Wenn Sie Haustiere aus der Ukraine mitgebracht haben, ist es wichtig, dass sie diese sofort bei den Behörden anmelden. Dabei müssen Sie anzugeben, ob sie geimpft sind, insbesondere gegen Tollwut. Wenn Ihre Katze oder Ihr Hund nicht gegen Tollwut geimpft wurde, muss eine solche Impfung durchgeführt werden, weil die Ukraine als Risikogebiet für Tollwut gilt. Um sich anzumelden, müssen Sie das entsprechende Formular (auch auf Englisch und Ukrainisch verfügbar) ausfüllen und an die angegebene E-Mail-Adresse senden: Das Formular und weitere Informationen finden Sie hier (Ukrainian refugees with dogs or cats (admin.ch) neues Fenster. Nach der Registrierung werden Sie über die nächsten Schritte informiert. Alle Haustiere in der Schweiz müssen registriert, geimpft und gechipt sein. Bei Biss eines Tieres (Hund oder Katze), welches aus der Ukraine eingereist ist und dessen Impfstatus unbekannt ist, müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Teilen Sie dem medizinischen Personal unbedingt mit, dass eine Tollwutinfektion nicht ausgeschlossen werden kann. Bevor die Registrierung bestätigt wird und alle erforderlichen Impfungen durchgeführt wurden, müssen Sie eine Reihe von Regeln befolgen: Gehen Sie mit Ihrem Hund nur an der kurzen Leine spazieren, lassen Sie Katzen nicht nach draussen und lassen Sie Ihr Tier nicht unbeaufsichtigt. Falls ihr Tier davonläuft, sich aggressiv verhält oder jemanden beisst, melden Sie sich bitte sofort beim kantonalen Veterinärdienst (Kontakte im Informationsblatt). Auch später (wenn die Registrierung bestätigt ist), müssen Hunde beim Gassi gehen an vielen Orten an der Leine geführt werde: Das gilt zum Beispiel an Strassen, auf öffentlichen Plätzen und oft auch im Wald zum Schutz der Wildtiere (achten Sie auf die Schilder am Waldrand). Den Hundekot müssen Sie überall aufsammeln. Nicht nur, wenn Ihr Hund auf den Bürgersteig macht, sondern auch in natürlicher Umgebung. Sie finden dafür an vielen Abfalleimern spezielle Hundekotbeutel. Diese können Sie in allen öffentlichen Abfalleimern entsorgen.
Werden Tiere im Auto transportiert, müssen sie auf dem Rücksitz oder im Kofferraum gesichert werden. So wird verhindert, dass sie die Fahrerin oder den Fahrer ablenken oder im Falle eines Unfalls verletzen können. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen kleinere Tiere in geeigneten Behältern transportiert werden, dann fahren sie gratis mit. Für Hunde, die grösser als 30 cm sind, müssen Sie ein ermässigtes Ticket lösen.
Mehr zu den Regeln für die Heimtierhaltung in der Schweiz neues Fenster
Die Tradition des Apéros und gemeinsam Essen mit Schweizerinnen und Schweizern
Apéro
Die Schweizerinnen und Schweizer lieben Apéros! Das ist ein geselliger Anlass mit Getränken und kleinen Snacks, der meist im Stehen stattfindet. In der Ukraine wird so etwas normalerweise Buffet genannt. Apéros gibt es sowohl privat mit Freunden, zum Beispiel, wenn es etwas zu feiern gibt oder vor einem festlichen Abendessen. Aber auch im beruflichen Umfeld werden oft Apéros veranstaltet. Eine wichtige ungeschriebene Regel dieser geschäftlichen Apéros ist, dass sie erst offiziell vom Chef oder der Chefin eröffnet werden müssen, bevor sich alle Gäste mit Häppchen und Getränken bedienen. Beim Apéro lernt man Leute kennen und kommt ins Gespräch. Stellt sich jemand bei Ihnen vor, antworten Sie mit „Freut mich!“ und wiederholen Sie den Namen des Gesprächspartners. Stellen Sie sich dann selber vor. Wenn Sie ein Glas in der Hand haben, ist es üblich, sich während des Anstossens in die Augen zu schauen, "Zum Wohl!" oder “Prost!” zu sagen, zusammen mit dem Namen der anderen Person.
Zu Tisch!
Bei Festen oder wenn Sie zum Essen eingeladen gibt Sie auch einige Unterschiede zur ukrainischen Etikette. Die Menge des Essens entspricht normalerweise der Anzahl Gäste. Es wird nicht viel mehr gekocht als nötig, damit alle satt werden. Fangen Sie erst an zu essen, wenn alle am Tisch etwas zu Essen auf ihrem Teller haben. Wenn der Tisch gross ist, dann gilt das für die Personen, die direkt neben Ihnen sitzen. Wie in der Ukraine ist es hier üblich, „Guten Appetit!“ (Smatschnoho!) vor Beginn des Mittag- oder Abendessens sagen. Die Schweizerinnen und Schweizer sagen dabei normalerweise: „En Guata!“. Wenn Ihnen Essen oder ein Getränk angeboten wird, sollten Sie das nicht aus Höflichkeit ablehnen. Denn während am ukrainischen Tisch darauf bestanden und das Angebot wiederholt wird, wird ihr “Nein” in der Schweiz als Ablehnung gewertet und man wird Sie vielleicht nicht ein zweites Mal fragen. Wenn Sie also das Angebot wirklich annehmen möchten, stimmen Sie sofort und ohne schlechtes Gewissen zu. Ist auf einem gemeinsamen Teller oder einer Platte nur noch ein Stück des Gerichts übrig, fragen Sie zuerst die anderen Gäste, ob jemand dieses Stück noch essen möchte. Erst wenn alle ablehnen, sollten Sie es auf Ihren Teller legen. Lange Toasts mit Wünschen werden bei Festen in der Schweiz normalerweise nicht ausgesprochen, nur ein kurzes „Prost!“ oder „Zum Wohl!“ - ähnlich dem ukrainischen "Budmo!". Es ist höflich, wenn Sie nach dem Essen Ihre Hilfe beim Abräumen oder Geschirr spülen anbieten. Oft wird dieses Angebot von den Gastgebern aber auch dankend abgelehnt.
Im Restaurant
In einigen Restaurants sollten Sie im Voraus einen Tisch reservieren, aber oft findet man auch ohne Reservation freie Plätze. Wenn keine Speisekarte auf dem Tisch liegt und die Kellnerin oder der Kellner die Karte nicht von sich aus bringt, können Sie mit einem einfachen Satz danach fragen: „Die Speisekarte / Getränkekarte, bitte!“. Die Bestellung erfolgt in der Regel in zwei Schritten: Zuerst bestellen Sie die Getränke und anschliessend die Speisen. Salz- und Pfefferstreuer sowie Servietten sind nicht immer auf dem Tisch. Sie können das Servicepersonal aber jederzeit danach fragen. Um die Rechnung zu erhalten, sagen Sie dem Kellner oder der Kellnerin: “Wir möchten bezahlen, bitte” oder “Könnten wir / Könnte ich die Rechnung haben, bitte?”. Auf Schweizerische Deutsch klingt das so: "Chönt ich / Chönted mir bitte d Charte ha?"; "Ich würdi / Mir würded gern zahle, bitte"; "Chönt ich / Chönted mir bitte d Rechnig ha?". Wenn Sie mit mehreren Personen gegessen haben, werden Sie wahrscheinlich gefragt, ob Sie zusammen oder getrennt bezahlen möchten. Trinkgeld zu geben ist nicht Pflicht, aber üblich in der Schweiz. Wenn Sie mit dem Service zufrieden waren, sind etwa 10% des Rechnungsbetrages als Trinkgeld gängig. Oft wird der Betrag einfach aufgerundet. Die Differenz zum Rechnungsbetrag ist dann das Trinkgeld ist (wenn die Rechnung beispielsweise 46 Franken beträgt, können Sie auf 50 aufrunden). Wenn Sie mit Karte zahlen, können Sie das Trinkgeld meistens gleich mit einberechnen. Das müssen Sie der Kellnerin oder dem Kellner aber vor dem Eintippen des Betrags ins Kartengerät sagen. Standardmässig wird nur der Rechnungsbetrag abgerechnet.
Sicherheit bei Bergwanderungen
Unser Kanton hat viele Berge und unglaubliche Landschaften. Der Sommer ist eine grossartige Zeit zum Wandern und Spazierengehen in den Bergen. Damit Ihnen kein unangenehmes Abenteuer den Ausflug vermiest, sollten Sie die grundlegenden Sicherheitsregeln beachten.
Die Vorbereitung:
- Gehen Sie nicht alleine in die Berge.
- Planen Sie Ihre Route im Voraus (häufig sind die Wanderwege nicht auf Google Maps angezeigt, daher empfehlen wir die Verwendung der offiziellen Swisstopo-App von Google Play neues Fenster oder des Apple Store neues Fenster oder der Routenkarte auf der offiziellen Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft neues Fenster).
- Überprüfen Sie sorgfältig die Schwierigkeit der Route: Gelb - Wanderwege, Weiss-Rot-Weiss - Bergpfade und Weiss-Blau-Weiss - Alpine Pfade (zum Klettern mit Ausrüstung).
- Überprüfen Sie die Wettervorhersage, Haltestellen und Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel.
- Notieren Sie sich die Notrufnummern.
- Kleiden Sie sich entsprechend: Tragen Sie spezielle Wanderschuhe mit gutem Profil und bequeme Kleidung. Nehmen Sie etwas Warmes zum Überziehen mit (in der Höhe kann es auch im Sommer kalt werden!) und eine wasserdichte Jacke, falls es anfängt zu regnen.
- Nehmen Sie ein Erste-Hilfe-Set, Sonnenschutz, Wasser und Essen mit.
- Installieren Sie die Rega-App neues Fensterauf Ihrem Smartphone. Die App kann helfen, Sie im Notfall zu lokalisieren und zu bergen.
Auf der Wanderung:
- Verlassen Sie den Weg nicht und seien Sie vorsichtig bei Altschnee. Dieser kann bis zum Sommer liegen bleiben und sehr rutschig sein, sodass ein Ausrutscher tödlich enden kann.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Sie bergab gehen, es ist besser, im Zickzack zu gehen.
- Achten Sie auf Wetterveränderungen. Kehren Sie um, wenn schlechtes Wetter aufzieht.
- Machen Sie öfter mal eine Pause.
- Grillen im Wald: Machen Sie nur an speziell eingerichteten Grillstellen Feuer. Und beachten Sie lokal geltende Feuerverbote. Wenn Sie grillen möchten, vergewissern Sie sich, dass es erlaubt ist, und decken Sie sich mit Vorräten, einschliesslich Brennholz, ein. Halten Sie den Grillplatz sauber, füllen Sie verbrauchtes Material wieder auf und nehmen Sie Ihre Abfälle mit. Es ist verboten, auch organische Abfälle im Wald oder in den Bergen zu hinterlassen.
- Hunde müssen in vielen Gebieten an der Leine geführt werden und ihr Kot muss aufgenommen werden. Dafür gibt es an gewissen Abfalleimern spezielle Hundekotbeutel. Die Beutel dürfen Sie in allen Abfalleimern entsorgen.
- Wenn Sie sich verlaufen, kehren Sie zum letzten bekannten Punkt zurück
- Nehmen Sie keine Abkürzungen: Sie können sich an den Wegweisern auf der Route orientieren, die auch die voraussichtliche Zeit bis zum Zielort angeben.
- Bei Gewitter vermeiden Sie besonders gefährdete Orte: Freiflächen, Berggipfel, einsame Bäume, Scheunen oder Türme. Im Wald ist es sicherer, als auf freien Fläche oder unter einzelnen Bäumen. Legen Sie alle Metallgegenstände mehrere Meter weit weg und halten Sie sich von Gewässern fern. Mehr zur Sicherheit bei einem Gewitter in den Bergen lesen Sie hier neues Fenster.
- Vermeiden Sie geschützte Gebiete mit Wildtieren, neues Fenster
- Passen Sie auf, wenn Sie an Mutterkühen oder Herdenschutzhunden vorbeigehen, vor allem, wenn Sie einen Hund dabei haben. Hier finden Sie Verhaltensregeln für solche Situationen: Kuhmütter schützen Ihre Kälber - halten Sie Distanz neues Fenster!, Begegnungen mit Herdenschutzhunden. neues Fenster
Mehr Informationen zum Thema Wandersicherheit auf WegWandern.ch neues Fenster
Achtung: Hohe Waldbrandgefahr in St.Gallen!
Die Waldbrandgefahr ist in den Regionen Rheintal, Walensee, Sargans und Werdenberg neu “gross” (rot), in den anderen Regionen bleibt sie “erheblich”. Es gibt noch kein kantons weites Feuerverbot, aber bitte beachten Sie diese Verhaltenshinweise:
- Kein Feuer in der freien Natur entfachen!
- Nur fest eingerichtete Feuerstellen und diese nur mit grosse Vorsicht benutzen!
- Besonders bei starkem Wind ist die Gefahr gross, dass ein Funke einen Brand auslösen kann.
Ob ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe oder gar ein absolutes Feuerverbot mit Blick auf den 1. August nötig wird, entscheidet der Kanton am kommenden Dienstag, 26. Juli 2022. Die Karte der Brandrisiken nach Regionen können Sie hier einsehen neues Fenster.