Newsletter für Personen aus der Ukraine im Kanton St.Gallen
15-21. Juli, 2022
Gesundheitswesen und Medizinische Versorgung in der Schweiz
Grüezi mitenand! Der Newsletter dieser Woche konzentriert sich auf das Gesundheitswesen in der Schweiz. Das lokale System der Gesundheitsversorgung und des Erhalts medizinischer Hilfe unterscheidet sich erheblich vom ukrainischen. Daher werden wir kurz über die obligatorische Krankenversicherung sprechen, die Fälle betrachten, in denen Sie einen Krankenwagen rufen müssen, und aufzeigen, wann es ausreicht, nur nur zum Hausarzt oder in eine Apotheke zu gehen. Wir informieren Sie auch über die empfohlenen Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan und die Impfung gegen Covid-19. Und passend zum Hochsommer sprechen wir über das Thema Sicherheit beim Aufenthalt am und im Wasser.
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Ich wünsche Ihnen eine gute Woche!
Mit freundlichen Grüssen, Alina Mosendz-Manser
Krankenkasse
Ukrainerinnen und Ukrainer, die den Schutzstatus S erhalten und Sozialhilfe beziehen, sind obligatorisch über die von der Wohngemeinde definierte Krankenkasse krankenversichert. Diese Kosten werden vollständig vom Bund übernommen (sowohl monatliche Prämien als auch Selbstbehalte).
Personen, die keine Sozialhilfe beziehen, müssen innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Status S eine Krankenversicherung abschliessen. Dies ist zwingend. In diesem Fall müssen die Kosten für die monatliche Prämie der Krankenversicherung und ein Teil der Kosten für medizinische Leistungen (Selbstbehalt) von diesen Personen selbst getragen werden. Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz die Grundversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ukrainer ohne Schutzstatus S, die sich als Touristen aufhalten und bei Verwandten oder Freunden wohnen, müssen während ihres dreimonatigen Aufenthalts keine Schweizer Krankenversicherung abschliessen: Die medizinische Versorgung kann gemäß den Bedingungen Ihrer Reiseversicherung oder Gästeversicherung durchgeführt werden.
Wichtig! Benötigt eine Person vor der Beantragung des Schutzstatus S eine notfallmedizinische Versorgung und ist sie nicht krankenversichert, tragen die Kantone die Kosten der Notversorgung, sofern die eigenen Mittel dazu nicht ausreichen.
Unfallversicherung: Wenn Sie derzeit nicht in der Schweiz erwerbstätig sind, schließt Ihre Krankenversicherung die Unfallversicherung ein. Wenn Sie angestellt sind, muss Ihr Arbeitgeber Sie gegen Unfälle versichern. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten.
Laden Sie die Broschüre über die Krankenversicherung für Ukrainer herunter neues Fenster
Hausarzt
Das System der Hausärztinnen und Hausärzte in der Schweiz ähnelt dem kürzlich eingeführten in der Ukraine: Hausärztinnen und Hausärzte sind für die medizinische Grundversorgung zuständig und in der Regel die erste Anlaufstelle bei Krankheit oder Unfall. Das heisst für Sie: Gehen Sie bei alltäglichen medizinischen Problemen zuerst in eine Hausarztpraxis. . Die Hausärztin führt Behandlungen und Beratungen entweder selbst durch oder verweist bei Bedarf an andere medizinische Einrichtungen zur Behandlung.
Die Auswahl an freien Plätzen bei Hausärztinnen und Hausärzten ist begrenzt. Generell ist es in der Schweiz eher so, dass es zu wenige Hausarztpraxen gibt. Informationen zu verfügbaren Hausärzten in Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie bei der Stadtverwaltung (Gemeinde) oder beim Sozialdienst. Es ist jedoch besser, sich zuerst mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen, um die Bedingungen der für Sie gewählten Krankenversicherung zu klären. Für einen Termin beim Hausarzt sollten Sie, wie in der Ukraine, vorher einen Termin vereinbaren.
Notfallsituation: Sollten Sie sofort einen Ambulanz rufen?
Wenn Sie bereits einen Hausarzt haben, wenden Sie sich zuerst an ihn, wenn der Notfall zwar sofortige Versorgung erfordert, aber nicht lebensbedrohlich ist. Hausärzte leisten Notfallversorgung in der ganzen Schweiz, auch nachts und am Wochenende. Erreichen Sie die Hausarztpraxis nicht, gibt ihr Anrufbeantworter Auskunft darüber, welcher diensthabende Arzt im Notfall erreichbar ist. In einer lebensbedrohlichen Situation können Sie auch selbst den Notdienst des nächstgelegenen Spitals kontaktieren.
Rufen Sie nach Möglichkeit zuerst die Notaufnahme des Spitals an. So vermeiden Sie lange Wartezeiten. Für den Fall, dass die Patientin oder der Patient aufgrund seines Zustandes nicht selbstständig transportiert werden kann, kann ein Krankenwagen gerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Einlieferung des Patienten ins Spital mit dem Krankenwagen teilweise vom Patienten selbst bezahlt wird. Ausserdem werden nur die Patienten in einem Krankenwagen transportiert, keine Begleitpersonen.
Notfälle Telefonnummer
- Notrufe
- Sanität: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Rega: 1414
- Tox-Zentrum: 145
- Europäischer Notruf: 112
Apotheken
Auch in Apotheken können Sie eine kostenlose Kurzberatung in Anspruch nehmen: Je nach Gesundheitszustand wird Ihnen das eine oder andere rezeptfreie Medikament angeboten oder zu einem Arztbesuch geraten. Alle Medikamente in der Schweiz werden in Apotheken verkauft. Die meisten von ihnen können ohne Rezept gekauft werden. Einige Medikamente, wie starke Schmerzmittel oder Antibiotika, sind nur auf ärztliche Verschreibung erhältlich. Solche Medikamente erfordern eine ärztliche Diagnose und Überwachung. Sie sollten nur im Falle der Krankheit eingenommen werden, für die sie verschrieben wurden, und sie können nicht auf andere Personen übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass die Krankenversicherung die Kosten für Medikamente übernimmt, die von einem Arzt verschrieben und in der offiziellen Medikamentenliste aufgeführt sind.
Die meisten Apotheken sind zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet, aber es gibt auch einige Apotheken in der Schweiz, die nachts und am Wochenende geöffnet haben. Eine geöffnete Notfallapotheke in Ihrer Nähe finden Sie auf der Suchseite (sos-pharmacie.ch neues Fenster). Bitte beachten Sie, dass ein ukrainisches Rezept nicht zum Medikamentenbezug in einer Schweizer Apotheke berechtigt. Dafür braucht es ein Schweizer Rezept.
Fallbeispiele und Kontaktmöglichkeiten
Anhand einiger Beispiele möchten wir Ihnen zeigen, wer im Falle von kleineren medizinischen Problemen, Krankheit oder Unfall die richtige Anlaufstelle ist: Die Apotheke, die Hausarztpraxis oder die Notaufnahme im Spital.
Apotheke
- Zeckenentfernung
- Kleine Schnitte
- Insektenstiche
- Kopfschmerzen
- Hautausschläge
- Schnupfen und Halsweh
Hausarzt/Dienstarzt
- Fieber >38.0°C,
- Zu hoher Blutdruck,
- Erbrechen und Durchfall über mehrere Tage (bei Kleinkindern mehr als 1 Tag),
- Lang anhaltender Husten,
- Empfehlung des MMChecks (siehe weiter unten).
Notfallversorgung im Spital (falls Patient in einem schlechten Zustand ist: per Ambulanz)
- Knochenbrüche;
- Grosse Wunden;
- Bewusstseinsveränderungen;
- Starke Brustschmerzen;
- Atemnot;
- Lähmungserscheinungen;
- Starke Blutungen;
- Geburt.
Impfung
In der Schweiz werden Impfungen hauptsächlich von Kinder- oder Hausärzten oder im Rahmen von schulärztlichen Untersuchungen durchgeführt. In der Schweiz sind folgende Impfungen empfohlen: Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Meningitis und Laryngitis, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B, Pneumokokkeninfektion, Infektionen durch humane Papillomaviren und Windpocken.
Die Impfung gegen Covid-19 (Erst-,Zweit- oder Auffrisch-Impfung) wird in kantonalen Impfzentren oder in ausgewählten Arztpraxen oder Apotheken kostenlos angeboten. Die Adressen davon finden Sie hier neues Fenster.
Untersuchung von Kindern
Für Kinder sind insgesamt acht Vorsorgeuntersuchungen bis zum 4. Lebensjahr empfohlen und werden von der Krankenversicherung bezahlt. Vereinbaren Sie dafür einen Termin in einer Kinder- oder Hausarztpraxis.
In der Schule finden zusätzlich drei weitere Untersuchungen statt (je eine Untersuchung im Kindergarten, der Primar- und Sekundarschule). Im Rahmen dieser Untersuchungen wird auch geprüft, ob alle empfohlenen Impfungen vorhanden sind. Bei fehlenden Impfung besteht die Möglichkeit, diese dann nachzuholen.
Laden Sie Informationen über Impfungen für Kinder auf Ukrainisch herunter neues Fenster
Parentu ist eine App für Eltern für die gesunde Entwicklung von Kindern
Für Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 16 Jahren wurde die App Parentu entwickelt. Es gibt sie auch in ukrainischer Sprache. Hier werden Informationen zu Gesundheit, Entwicklung und Erziehung von Kindern zusammengefasst. Die Appsendet den Eltern regelmäßig kurze, an das Alter der Kinder angepasste Texte, Bilder, Videos und Audiodateien per Push-up-Nachricht.
Psychosoziale Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen
Die kostenlosen, vertraulichen und professionellen Beratungsangebote 147.ch – Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche sowie die Elternberatung von Pro Juventute werden neu auch auf Ukrainisch und Russisch angeboten. Die Beratungen werden vorerst via WhatsApp und Telegram umgesetzt. Der Beratungsdienst kann keine Langzeittherapie ersetzen. Doch sind wir für Sie da, wenn Sie jemanden brauchen, dem sie sich anvertrauen können und zeigen Ihnen weitere mögliche Schritte auf. Die Beraterinnen verfügen über eine anerkannte psychologische Ausbildung. Alle bringen Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Familien mit. Die Beratung ist vertraulich. Es werden keine Informationen aufgezeichnet. Ausser den Beraterinnen erfährt niemand, dass Sie sich an uns gewandt haben.
Telegram: @pjukraine_bot
WhatsApp: +41 44 256 78 70
Weitere Informationen zu Gesundheit und medizinischer Versorgung
Nähere Informationen zu Fragen der medizinischen Versorgung auf Ukrainisch finden Sie im „Handbuch zur Gesundheitsversorgung in der Schweiz“. Darüber hinaus werden auf einer eigenen Seite für ukrainische Flüchtlinge von Migesplus neues Fenster Informationen zu folgenden Themen gesammelt: psychologische Hilfe, Hilfe bei Diabetes, Erkennung von Tuberkulose, Schutz von Frauen mit Kindern, Schutz und Behandlung von COVID-19, tierärztliche Versorgung etc.
Informationen zur medizinischen Versorgung auf Ukrainisch finden Sie auch auf der Website des Kantons St.Gallen neues Fenster.
Laden Sie das „Handbuch der Gesundheitsversorgung in der Schweiz“ herunter neues Fenster
Check zur Gesundheit der Ukrainerinnen und Ukrainer
Allen Ukrainerinnen und Ukrainern wird empfohlen, einen Online-Fragenbogen „MM-Mobile Health Check“ mit Fragen zur Gesundheit auszufüllen. Wenn Sie den Online-Fragebogen ausfüllen, erhalten Sie eine Empfehlung, ob Sie sich an eine Ärztin bzw. einen Arzt wenden sollen. Der Fragebogen ist in sechs Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Ukrainisch. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig.
Machen Sie mit und beantworten Sie die Fragen zu Ihrer Gesundheit neues Fenster
Sicherheitsregeln für Freiwasser- und Schwimmbäder
Unser Kanton hat viele Seen, Flüsse und unglaubliche Landschaften. Der Sommer ist eine grossartige Zeit zum Schwimmen in den Seen. Damit Ihnen kein unangenehmes Abenteuer den Ausflug vermiest, sollten Sie die grundlegenden Sicherheitsregeln beachten.
Sicherheitsregeln für Freiwasser- und Schwimmbäder der Schweizerischen Lebensrettungs Gesellschaft (SLRG):
- Kinder sollten nur unter Aufsicht von Erwachsenen baden und Kleinkinder sollten stets in Griffnähe beaufsichtigt werden.
- Schwimmen Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder mit vollem oder vollständig leerem Magen.
- Springen Sie nicht überhitzt ins Wasser – der Körper braucht Zeit, um sich anzupassen.
- Springen Sie nicht in einen unbekannten oder trüben Bereich, ohne zu wissen, wie tief das Wasser ist.
- Schwimmen Sie nicht auf Luftmatratzen im tiefen Wasser.
- Schwimmen Sie keine langen Strecken alleine.
Beachten Sie, dass viele Flüsse sehr starke Strömungen und niedrige Wassertemperaturen haben. Bei Regen verstärkt sich die Strömung, bei Gewitter ist das Schwimmen lebensgefährlich.
Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen im offiziellen Booklet der SLRG neues Fenster
Wir lernen zusammen Schweizerdeutsch
In der Schweiz bedankt man sich viel, auch für kleine Dinge – das ist eine Frage der Höflichkeit. So kann ein weiteres „Vielen Dank“, „Bitte“ oder „Einen schönen Tag“ nie schaden. Bedankt man sich bei Ihnen, sollten Sie mit „Bitte“ oder “Gern geschehen” antworten. Und manchmal darf man nicht vergessen, sich zu entschuldigen. Auch hier geht es eher um eine höfliche Floskel, als darum, jemanden um Vergebung zu bitten. Deshalb schlage ich vor, dass Sie lernen, wie man im Schweizerdeutschen Dialekt Höflichkeitsfloskeln verwendet.
Bedanken
- Danka vielmol! - Vielen Dank!
- Merci vielmol! - Vielen Dank!
- Dankäschöön! - Danke schön!
- Danka sehr! - Danke sehr!
Antworten auf Danke
- Gern gsche! - Gern geschehen!
- Bitteschöön! - Bitte schön!
- Bitte! - Bitte!
Sich Entschuldigen
- Entschuldigung! - Entschuldigung!
- Exgüsi! - Entschuldigung!
- Es tuet mer leid! - Es tut mir leid!