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Publiziert am 25.11.2025 08:12 im Bereich Veterinärwesen
Vogelgrippe

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) hat die Tierhaltung in Wil, bei welcher am Freitag das Vogelgrippe-Virus nachgeweist wurde, in Zusammenarbeit mit der internationalen Tierseuchengruppe, aufgelöst. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat zudem die ganze Schweiz zum Beobachtungsgebiet erklärt und zusätzliche Massnahmen angeordnet.

Ab dem 25. November 2025 gilt:

  • Meldepflicht von Vogelgrippesymptomen in allen Vogelhaltungen
  • Erweiterte Schutz- und Biosicherheitsmassnahmen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren
  • Aufzeichnungspflichten für Bestände ab 100 Tieren bei umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen
  • Zusätzliche Meldepflichten für Tierärztinnen und Tierärzte sowie Einschränkungen für Märkte und Ausstellungen

Die betroffenen Tierhaltenden im Kanton werden direkt durch das AVSV informiert.

Für die Bevölkerung besteht weiterhin keine Gefahr. Geflügelprodukte können wie gewohnt konsumiert werden.

Die Medienmitteilung dazu finden Sie hier neues Fenster und weitere Informationen zur aktuellen Lage im Kanton St.Gallen finden Sie hier neues Fenster.

Hier neues Fenster kommen Sie zur Website des BLV und hier neues Fenster zur Verordnung.