Seit Ende August 2025 weisen die Veterinärbehörden in zahlreichen Kantonen wieder mehr Fälle der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) und mit dem Serotyp 3 (BTV-3) nach. Auch der Kanton St. Gallen ist betroffen, aktuell zirkuliert in der Ostschweiz hauptsächlich BTV-3. Es erkranken vor allem ungeimpfte Tiere schwerer und leiden stärker an der Infektion. Auch geimpfte Tiere können erkranken, meist mit einem milderen Verlauf.
Aufgrund der weiten Verbreitung der Serotypen BTV-3 und BTV-8 wird der Veterinärdienst Schweiz bei einer Infektion mit diesen Serotypen keine Sperrmassnahmen mehr über betroffene Betriebe verhängen. Ein Verdacht einer Infektion muss einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden.
Folgende Massnahmen können helfen, die Anzahl der Mücken in der Umgebung zu reduzieren und somit die Gefahr zu senken, dass die Tiere infiziert werden:
- Mückennetze und physischen Barrieren installieren
- chemische Insektenabwehrmittel (Repellentien) bei Tieren einsetzen
- Stallhaltung der Tiere während der Dämmerung
- Stehendes Wasser entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.
- Einstreu und Mist mindestens 1x pro Woche entfernen
Für den Menschen ist das Blauzungenvirus nicht gefährlich.
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