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Publiziert am 20.01.2026 13:20 im Bereich Verbraucherschutz
Feigen

35 Lebensmittelproben wurden 2025 auf Mykotoxine untersucht. In einem Fall wurde ein Höchstwert überschritten.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat im Jahr 2025 im Kanton St. Gallen 35 Lebensmittelproben risikobasiert auf ausgewählte Mykotoxine untersucht. Bei der Untersuchung pflanzlicher Lebensmittel auf Mykotoxine musste eine Probe wegen einer deutlichen Überschreitung des gesetzlichen Höchstwertes beanstandet und aus dem Verkauf genommen werden. Zudem entsprachen bei zehn Proben die Kennzeichnungen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Untersuchung zeigt, dass weiterhin stichprobenartige Kontrollen notwendig sind, da Mykotoxine hitzestabile, sensorisch nicht erkennbare Schimmelpilzgifte sind, die bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich sein können.

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier neues Fenster.