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Publiziert am 22.12.2025 10:20 im Bereich Verbraucherschutz
Sinnbild Apfelsaft

Bei einer Untersuchung von Apfelsäften und Apfelweinen ab Hof musste ein Produkt wegen fehlender Sulfit-Deklaration zurückgerufen werden.

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat im Herbst 2025 18 Proben Apfelsaft und Apfelwein auf den Gehalt an Schwefeldioxid untersucht. Glücklicherweise musste nur eine Probe aufgrund der fehlenden Sulfit-Deklaration zurückgerufen werden. Die übrigen Proben wiesen nur kleinere Kennzeichnungsmängel auf. Der Fall zeigt aber, dass gerade kleinere Betriebe für die korrekte Deklaration – vor allem bei allergenen Stoffen – sensibilisiert werden müssen.

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