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Publiziert am 05.01.2022 07:42 im Bereich Verbraucherschutz
Deo

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat im Bereich der kosmetischen Mittel im Frühjahr Deodorants und Antitranspirantien untersucht. Diverse Produkte mussten beanstandet werden.

Mit einer analytischen Beanstandungsquote von 22% (Ostschweiz) bzw. 43% im Kanton St. Gallen gaben die geprüften Deodorants und Antitranspirantien ein durchzogenes Bild ab. Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten bei sämtlichen Proben korrekt über die Aluminiumhaltigkeit der Produkte informiert werden. Leider mussten aber in fünf Fällen (14%) Massnahmen verfügt werden, um die fehlende Deklaration allergener Duftstoffe und in einem Fall die fehlende Deklaration des Konservierungsmittels Phenoxyethanol zu korrigieren. Zudem wurden in drei Proben (8%) verbotenes Cadmium bzw. D4 (Cyclotetrasiloxan) in Mengen gefunden, welche unserer Einschätzung nach unter guter Herstellungspraxis technisch vermeidbar sind.

Den vollständigen Kampagnenbericht finden Sie hier