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Publiziert am 30.11.2021 15:11 im Bereich Verbraucherschutz
Schwan (Symboldbild)

Wie bereits im Winter 2016/17 und im vergangenen Winter wurden in Europa zahlreiche an hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, «Vogelgrippe») des Subtyps H5 verstorbene Wildvögel gemeldet. Vor wenigen Tagen wurde das Virus auch in einer Hobby-Geflügelhaltung im Kanton Zürich entdeckt. Die Wahrscheinlichkeit von weiteren Einschleppungen durch Wildvögel in die Schweiz ist hoch.

Das BLV hat in einer Medienmitteilung  über die aktuelle Lage orientiert. Informationen zur Situation sind ebenfalls auf der Homepage des BLV verfügbar.

Am 29. November 2021 hat der Kantonstierarzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt die Massnahmen in den betroffenen Gebieten am Bodensee, rheinaufwärts bis Sennwald und am Oberen Zürichsee und hat zum Ziel, eine Einschleppung und Weiterverbreitung der Vogelgrippe in die Hausgeflügelbestände zu verhindern. In den Kontrollgebieten (1 km von Ufer entfernt) sind Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Eine Haltung in Aussenbereichen ist nur möglich, wenn die Futter- und Tränkestellen nicht für Wildvögel zugänglich sind und ein Netz mit höchstens 4 cm Maschenweite montiert ist. In den Beobachtungsgebieten (3 km vom Ufer entfernt) müssen Aufzeichnungen über besondere Krankheitsanzeichen gemacht werden. Es besteht Meldepflicht, wenn typische Symptome auftreten.

Die betroffenen Gebiete sind auf dieser Karte ersichtlich.

Es ist zu beachten, dass sämtliche Geflügelhaltungen (inkl. Hobbyhaltungen) beim kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet und registriert sein müssen (Kontakt: 058 229 34 90, tiere-sg@sg.ch).