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Publiziert am 15.04.2021 10:48 im Bereich Verbraucherschutz
Trinkhalme

Im Sommer 2020 wurden Trinkhalme aus Papier erneut umfassend untersucht. Fast alle Proben mussten beanstandet werden, vor allem aufgrund mangelhafter Papierqualität und weil die Trinkhalme bei der Verwendung das Getränk geschmacklich verändern. Handlungsbedarf besteht auch weiterhin bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle, mit der nachgewiesen werden muss, dass die Lebensmittelkontaktmaterialien keine schädlichen Stoffe an das Lebensmittel abgeben.

In den Kantonen St.Gallen, Zürich und Thurgau erhobene Trinkhalme aus Papier wurden im Kantonalen Labor St.Gallen erneut einer umfassenden Prüfung unterzogen. Die Hälfte der Proben fiel durch zu hohe Rückstände an Chlorpropanolen auf, ein Indiz für eine ungenügende Papier-Qualität. Ein Viertel der Proben musste beanstandet werden, weil die Trinkhalme bei der Verwendung das Getränk geschmacklich verändern, einige Proben verfärbten das Getränk farblich.   

Bei 80 % der Proben hatten die Hersteller nur ungenügend abgeklärt oder dokumentiert, dass die Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher sind. Es sind noch kaum Verbesserungen gegenüber früheren Untersuchungen erkennbar.

Den vollständigen Kampagnenbericht finden Sie hier.