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Publiziert am 26.01.2021 09:53 im Bereich Verbraucherschutz
Begleitdokumente für Klauentiere

Im Sommer 2020 wurden neue Begleitdokumente für Klauentiere veröffentlicht und herausgegeben. Tierhaltende mit älteren Auflagen sollten diese Begleitdokumente nicht mehr verwenden.

In den letzten Jahren wurde das Begleitdokument aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen, wie z.B. der Erfassung der Transportzeiten, aber auch infolge neuer Branchenanforderungen wie der Deklaration der Trächtigkeit bei den Rindern, immer wieder ergänzt und angepasst. Bei den Tierhaltenden befinden sich nach wie vor Begleitdokument-Blöcke am Lager, auf denen weder die Transportzeit noch die Trächtigkeit deklariert werden kann.

Begleitdokumente, die älter sind als die Auflage 2020, sollten daher nicht mehr verwendet werden. Gänzlich unbenutzte alte Blöcke (älter als Auflage 2020) können beim Veterinärdienst des Kantons St.Gallen gegen neue eingetauscht werden:
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen