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Publiziert am 25.01.2022 08:45 im Bereich Statistik
Symbolbild

Der Nettoaufwand der Volksschulträger im Kanton St.Gallen pro Schülerin und Schüler für das Jahr 2020 liegt vor. Gegenüber 2019 nahm der schülergewichtete durchschnittliche Nettoaufwand bei allen Schulträgertypen zu. Am stärksten bei den Schulträgern, die nur die Primarstufe anbieten.

Die Volksschule ist eine der wichtigsten und kostspieligsten Aufgaben der Gemeinden. Dank dem neuen Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG), das 2019 in den meisten Gemeinden des Kantons eingeführt wurde, bestehen einheitliche Regeln für die Kontenführung und Verbuchung. Dies erlaubt es ab 2019, im Rahmen der Finanzstatistik der Volksschulträger FISTA, die Kennziffer «Nettoaufwand pro Schülerin und Schüler» für die RMSG-Gemeinden auf einer vergleichbaren Basis zu berechnen. Für das Jahr 2020 liegen einzig für die Stadt St.Gallen sowie die politische Gemeinde Degersheim noch keine RMSG-Zahlen vor.

Ergebnisse in Excel-Arbeitsmappe oder PDF-Datei

Die beiden Dateien mit den Ergebnissen enthalten die Zahlen zu den Jahren 2019 und 2020. Ein Vorteil der Excel-Arbeitsmappe gegenüber der PDF-Datei besteht darin, dass die Zahlentabelle benutzerfreundlich gefiltert werden kann.

Bei Kostenvergleichen das Volksschulangebot beachten  

Aktuell gibt es im Kanton St.Gallen 91 Volksschulträger, davon sind 55 politische Gemeinden (Einheitsgemeinden) und 36 selbständige Schulgemeinden. 42 Volksschulträger haben ein Vollangebot (Primar- und Oberstufe), 36 bieten nur die Primarstufe und 9 nur Oberstufe an. Da die Oberstufe von der Art des Angebots her teurer ist als die Primarstufe, ist es sinnvoll, bei Kostenvergleichen zwischen Volksschulträgern deren Angebot zu berücksichtigen. Im Jahr 2020 betrugen die schülergewichteten durchschnittlichen Nettokosten pro Schülerin und Schüler bei den Schulträgern, die ausschliesslich die Primarstufe führen, 16'229 Franken. Bei den Schulträgern nur mit Oberstufe waren es 23'865 Franken und bei jenen mit Primar- und Oberstufe 17'945 Franken.

Die Höhe des Nettoaufwandes je Schülerin und Schüler wird, neben dem Umfang des Volksschulangebots, von einer Vielzahl von Faktoren (Unterrichtsorganisation, erweitertes schulisches Angebot, Rahmenbedingungen, lokale Herausforderungen etc.) beeinflusst. Bei der Unterrichtsorganisation spielt beispielweise die Grösse der Klassen und der Einsatz der Ressourcen der Lehrpersonen eine Rolle. Beim erweiterten schulischen Angebot wirkt sich die Gestaltung sonderpädagogischer Unterstützung auf die Höhe des Nettoaufwandes aus oder auch, ob und in welchem Umfang Freifächer angeboten werden.

Wie der Nettoaufwand berechnet wird

Die Berechnungsbasis bildet die vom Amt für Gemeinden und Bürgerrecht erhobenen Jahresrechnungen der politischen Gemeinden (Einheitsgemeinden) und der selbständigen Schulträger gemäss Rechnungslegung RMSG. Der Nettoaufwand entspricht der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag. Nicht berücksichtigt werden die Aufwendungen für die Musikschulen, da diese nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Betrieb der Volksschule gehören. Schulgelder an andere Volksschulträger werden ausgeschlossen, weil diese nicht durch den Betrieb des Volksschulangebots des Schulträgers vor Ort entstehen. Der Ertrag durch Schulgelder von anderen Schulträgern oder Zahlungsverantwortlichen wird nicht berücksichtigt, da sonst der Nettoaufwand des Schulträgers vor Ort unterschätzt würde. Der Schulgesundheitsdienst ist berücksichtigt.  

Zur Berechnung des Nettoaufwands pro Schüler/-in werden die Zahlen der Statistik der Lernenden verwendet, die von der Fachstelle für Statistik im Auftrag des Bundesamtes für Statistik erhoben werden. Für das aktuellste Jahr, 2020 bei der vorliegenden Publikation, sind diese Lernenden-Zahlen provisorisch. Bei der nächsten Publikation zum Jahr 2021 wird für das Jahr 2020 eine Neuberechnung mit den definitiven Schülerzahlen vorgenommen. Für das Jahr 2019, dem ersten Jahr zu dem die Nettoaufwandzahlen publiziert wurden, sind die Differenzen zwischen provisorischen und definitiven Lernendenzahlen sehr gering und die Neuberechnung führte nur zu geringfügigen Änderungen.                          

Die von der Fachstelle für Statistik in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschule produzierte Finanzstatistik der Volksschulträger untersteht dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.

Kontakt:
Fachstelle für Statistik
Theo Hutter
058 229 21 92
theo.hutter@sg.ch