Im Rahmen der Missbrauchsvorwürfe betreffend die Christliche Schule Linth sowie die Evangelische Gemeinde Hof Oberkirch in Kaltbrunn hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ein sistiertes Verfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern wieder aufgenommen. Die Untersuchungen gegen die zwei ehemaligen Lehrpersonen zum Nachteil einer mutmasslich Geschädigten wurden mittlerweile wegen der eingetretenen Verjährung eingestellt resp. gar nicht erst anhand genommen.
Nachdem in einem Fernsehbeitrag vom Oktober 2023 ein Interview mit einer mutmasslichen Geschädigten veröffentlicht wurde, nahm die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die Strafuntersuchung gegen die unbekannte Täterschaft wegen Verdachts der Vergewaltigung und der sexuellen Handlungen mit Kindern wieder auf.
Bei der Prüfung der Anzeige gegen eine Lehrperson stellte sich heraus, dass die Verjährung bereits eingetreten war. Das Verfahren wegen Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern wurde deshalb nicht anhand genommen.
Im Verfahren gegen eine zweite Lehrperson wurden umfangreiche Untersuchungen getätigt, bei welchen der anfängliche Tatverdacht bezüglich Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern nicht erhärtet werden konnte. Im Weiteren war auch in dieser Konstellation die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten. Das Verfahren wurde entsprechend eingestellt.
Die beiden Endentscheide sind in Rechtskraft erwachsen.
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