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Publiziert am 08.05.2023 08:58 im Bereich Staatsanwaltschaft & Jugendanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen veröffentlicht erstmalig ihren Geschäftsbericht. Mit 46'214 neu eingegangenen Fällen ist gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Trotzdem konnte die stark belastende Pendenzensituation wenngleich nicht verbessert immerhin stabilisiert werden. Die Staatsanwaltschaft wird im Budgetprozess Anträge für dringend benötigte zusätzliche Stellenprozente stellen. Dies auch mit Blick auf den Mehraufwand in Folge der Teilrevision der Schweizerischen Strafprozessordnung.

Geschäftsbericht neu öffentlich einsehbar

Bislang wurden die jährlichen Geschäftsberichte der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen intern verbreitet. Sie dienten vor allem als Rechenschaftsbericht gegenüber der Anklagekammer, der Departementsleitung (Sicherheits- und Justizdepartement) und der Rechtspflegekommission sowie als Information für die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft. Neu wird der Geschäftsbericht veröffentlicht und ist auf der Homepage der Staatsanwaltschaft einsehbar. Es soll damit ein verständlicher und sachlicher Einblick in die Arbeit der Staatsanwaltschaft samt ihren vielfältigen Herausforderungen vermittelt werden.

643 Anklagen und 37'104 Strafbefehle

Die Zahl der neu eingegangenen Fälle hat mit 46'214 gegenüber dem Vorjahr (40'913) um deutliche 12% zugenommen. Dies ist vor allem auf Massenfälle des Bussenzentrums des kantonalen Untersuchungsamts zurückzuführen. Bei den regionalen Untersuchungsämtern blieben die Neueingänge auf hohem Niveau in etwa stabil. Obwohl die Erledigungen beträchtlich zugenommen haben (von 38'979 auf 45'217), stieg die Zahl der pendenten Fälle per Jahresende neu auf 8'362 (gegenüber 7'365 im Vorjahr). Bei den Jugendstrafverfahren haben die Neueingänge leicht zugenommen (2'022 gegenüber 1'948 im Vorjahr).

Hohe Arbeitsbelastung bei steigender Komplexität

Wie bereits die Vorjahre war auch 2022 geprägt von einer zunehmend hohen Arbeitsbelastung. Grund dafür ist die stetige Steigerung der (rechtlichen und tatsächlichen) Komplexität der Fälle im Vergehens- und Verbrechensbereich sowie die Zunahme von Konfliktpotential und Konfliktfreudigkeit. Dies bringt – bei fortlaufender Formalisierung – einen steigenden Arbeitsanfall pro Verfahren mit sich (ausgenommen: Bagatelldelikte). Für die Umsetzung der revidierten StPO-Bestimmungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten werden, muss die Staatsanwaltschaft erneut mit einem deutlichen Zusatzaufwand rechnen. Um die anfallenden Aufgaben qualitativ und zeitlich erfüllen zu können, wird die Staatsanwaltschaft im Budgetprozess entsprechende Anträge stellen.

Neues Vorgehen bei Pornografie-Strafverfahren

Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich in Pornografie-Strafverfahren mit immer grösseren Datenmengen konfrontiert. Dies generiert einen immens steigenden Aufwand. Knappe Ressourcen zwingen dazu, mittels Triage und Priorisierung schwerpunktmässig dort anzusetzen, wo schwere Rechtsgutverletzungen zu vermuten sind. Eine gemein-same Arbeitsgruppe von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft hat deshalb einen neuen Ansatz für Pornografie-Strafverfahren entworfen. Dieser fokussiert vermehrt auf die Schwere der Rechtsgutverletzung sowie auf risiko- und schuldrelevante Kriterien. Gleichzeitig tritt die (vermeintlich) vollständige Datenauswertung mit Mengenfokus in den Hintergrund. Aufwändige und belastende Datensichtungen werden so auf ein Minimum reduziert, ohne das Beweisfundament dieser Verfahren zu gefährden. Der neue Ansatz wird seit dem Frühjahr 2023 umgesetzt.

Bemerkenswert

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen besteht aus 240 Mitarbeitenden. Darin sind 29 Ausbildungsplätze (juristische Mitarbeitende, Auditorinnen und Auditoren, Sozialarbeitende in Ausbildung und KV-Lernende) enthalten. Nicht nur beim Verwaltungspersonal, sondern auch bei den juristischen Stellen geht der Trend dahin, dass sich in der grossen Mehrzahl Frauen bewerben. Der Frauenanteil bei der Staatsanwaltschaft liegt deshalb mittlerweile bei stolzen Zweidritteln.

Hinweis an die Redaktionen:

Auskünfte erteilt heute:

Zwischen 09:30 und 12:00 Uhr der Erste Staatsanwalt, Christoph ILL (tel. Voranmeldung: 058 229 01 11).