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Publiziert am 05.08.2020 13:32 im Bereich Staatsanwaltschaft & Jugendanwaltschaft

Ende April 2019 wurde gegen einen knapp 40jährigen Mann aus dem Rheintal, der damals im Kanton St.Gallen als Kantonsrat sowie Kantonspolizist tätig war, Strafanzeige wegen mehrfacher sexueller Belästigung sowie weiterer Delikte gegen die sexuelle Integrität zum Nachteil von Arbeitskolleginnen erstattet. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung, um die genauen Tatumstände abzuklären. Das Strafverfahren ist mittlerweile eingestellt worden, nachdem sich der Beschuldigte im Rahmen eines Vergleichsverfahrens mit den betroffenen Frauen gütlich einigen konnte.

Ende April 2019 wurde gegen den Beschuldigten Strafanzeige wegen Verdachts der mehrfachen sexuellen Belästigung sowie weiterer Straftatbestände eingereicht. Betroffen waren drei Polizistinnen aus dem Korps der Kantonspolizei St.Gallen, welche mit dem Beschuldigten zusammenarbeiteten. Nach Bekanntwerden der Strafanzeige trat der Beschuldigte per sofort von allen öffentlichen Ämtern zurück. Seine Stelle bei der St.Galler Kantonspolizei kündigte er.

Die Strafuntersuchung zeigte auf, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen der betroffenen Frauen stattgefunden hatten. Der Beschuldigte war von Beginn an geständig, sich gegenüber den Arbeitskolleginnen unangebracht verhalten zu haben. Er räumte ein, Grenzen überschritten zu haben und ist sich seines Fehlverhaltens bewusst.

Im Rahmen einer Vergleichsverhandlung, wie sie von der Schweizerischen Strafprozessordnung vorgesehen ist, konnte sich der Beschuldigte mit den betroffenen, ehemaligen Arbeitskolleginnen gütlich einigen und entschuldigte sich für sein grenzüberschreitendes Verhalten. Folglich zogen die betroffenen Frauen ihre gestellten Strafanträge gegen den Beschuldigten wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität zurück und erklärten ihr Desinteresse an einer weiteren Strafverfolgung. Zufolge Vergleichs wurde das Verfahren zwischenzeitlich rechtskräftig eingestellt.

Die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen Beatrice Giger steht Ihnen für Rückfragen zu Verfügung (058 229 94 07).