Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 29.01.2020 13:28 im Bereich Kultur
Kulturerbelabel

Der Kanton St.Gallen hat neu ein Kulturerbe-Label. Damit sollen künftig unter Schutz gestelltes bewegliches Kulturerbe und Baudenkmäler von kantonaler Bedeutung ausgezeichnet werden. Als erstes erhielt das Staatsarchiv St.Gallen das Kulturerbe-Label für seinen Gesamtbestand, der im Dezember 2019 von der Regierung als Kulturerbe des Kantons unter Schutz gestellt wurde. Als umfassendste Überlieferung für die Geschichte des Kantons St.Gallen bildet der Gesamtbestand des Staatsarchivs das «Gedächtnis des Kantons».

Hinter den Türen von Museen, Archiven, Bibliotheken oder auch von Firmen und Privatpersonen fristen bewegliche Kulturgüter häufig ein «Dasein im Verborgenen». Kunstgegenstände, Möbel, Schmuck, Münzen, Textilien und andere Objekte, aber auch ganze Sammlungen und Bestände sind wenig sichtbar und entziehen sich der öffentlichen Wahrnehmung. Ebenso erschliesst sich die Bedeutung eines Gebäudes nicht immer auf den ersten Blick und ein eher unscheinbares Haus kann als Baudenkmal von einzigartigem Wert sein.

Ein Label für die Schätze des Kantons

Um bewegliches Kulturerbe des Kantons und Baudenkmäler von kantonaler Bedeutung besser erkennbar zu machen, wurde das kantonale Kulturerbe-Label eingeführt. Als Schutzsymbol soll es auf den besonderen kulturellen Zeugniswert und die identitätsstiftende Wirkung von Kulturerbe im Kanton St.Gallen aufmerksam machen. Es wurde von dem in St.Gallen ansässigen Grafikbüro TGG Hafen Senn Stieger entwickelt, welches einen besonderen Wert auf eine möglichst reduzierte und doch repräsentative und hochwertige Gestaltung legte. Das Kulturerbe-Label symbolisiert ein aus dem Liktorenbündel im Wappen des Kantons St.Gallen abgeleitetes Band, das für Zusammenhalt, Schutz und Auszeichnung steht. Es verweist aber auch auf die durch Kulturerbe ermöglichte Verbindung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sowie auf die Verbundenheit des Kantons mit seinem kulturellen Erbe.

Gesamtbestand Staatsarchiv als «Gedächtnis des Kantons» unter Schutz gestellt

Der erste Empfänger des kantonalen Kulturerbe-Labels ist das Staatsarchiv St.Gallen, dem die Auszeichnung am 15. Januar 2020 überreicht wurde. Die Bestände des Staatsarchivs im Eigentum des Kantons wurden von der Regierung am 3. Dezember 2019 in einem Pilotverfahren gesamthaft als erstes bewegliches Kulturgut im Kanton unter Schutz gestellt. Mit dem im Januar 2018 in Kraft getretenen Kulturerbegesetz (KEG) kann bewegliches Kulturgut, das als Kulturerbe des Kantons beurteilt wurde, unter Schutz gestellt werden. Damit soll seine Bewahrung und Überlieferung dauerhaft sichergestellt werden.

Seit 1803 sichert das Staatsarchiv die umfassendste Überlieferung der Geschichte des Kantons und in Teilgebieten auch für die Zeit vor der Kantonsgründung. Die inhaltliche Verflechtung seiner Bestände und damit der Kontext des Archivguts insgesamt sind von einzigartiger und authentischer Bedeutung für die kantonale Geschichte, Politik und für das Verwaltungshandeln. Zu den aktuell rund zehn Laufkilometern Archivalien in analoger und elf Terabyte in digitaler Form zählen unter anderem Urkunden, Akten, Amtsdruckschriften, audiovisuelle Unterlagen oder Karten und Pläne. Hinzu kommen weitere Kulturgüter wie Münzen, Medaillen oder Gemälde. Zu den Beständen gehören beispielsweise die Urkunde aus dem Jahr 1413, durch die der spätere Kaiser Sigismund der Stadt Rheineck ihre Freiheiten bestätigt, die zahlreichen Kartenwerke, die den Rheinbau dokumentieren, oder Akten zur Gründungsgeschichte des Kantons, darunter der sogenannte «Napoleonbrief» von 1803. Weiter gehören zum Beispiel das schweizweit älteste Foto eines gleichgeschlechtlichen Paares aus dem Jahr 1849 und Archivgut zur Konstruktion des weltweit ersten Grossraumpassagierflugzeugs aus den Jahren um 1930 der Flug- und Fahrzeugwerke Altenrhein zum Bestand des Staatsarchivs.

Fachstelle Kulturerbe

Seit August 2018 gibt es im Amt für Kultur die Fachstelle Kulturerbe. Christopher Rühle (058 229 21 51; christopher.ruehle@sg.ch) und Manuela Reissmann (58 229 22 51; manuela.reissmann@sg.ch) sind die Ansprechpersonen für Beratungen und Information zu beweglichem Kulturerbe. Sie beurteilen, unterstützt von einem Fachgremium, bewegliche Kulturgüter, die unter Schutz gestellt werden sollen, auf ihre Eigenschaft als Kulturerbe des Kantons, bereiten zusammen mit der Eigentümerschaft die Unterschutzstellung vor und leiten das Verfahren für Kantonsbeiträge an unter Schutz gestelltes bewegliches und an immaterielles Kulturerbe.