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Publiziert am 05.08.2025 13:55 im Bereich Gerichte

Das Kantonsgericht hat Änderungen des Prüfungs- und Bewilligungsreglements für Rechtsanwälte und Rechtsagenten (sGS 963.73) beschlossen.

Die Anpassungen betreffen vor allem die Zulassungsvoraussetzungen und den Prüfungsablauf: Tätigkeiten bei Rechtsdiensten privater Unternehmen und ausserkantonale Praktika werden künftig nicht mehr anerkannt, der mündliche Teil der Prüfung wird neu vor dem schriftlichen Teil absolviert und die Wartefrist wird bereits nach zweimaligem Nichtbestehen ausgelöst, beträgt aber statt fünf nur noch drei Jahre.

 

Das geänderte Prüfungs- und Bewilligungsreglement tritt per 1. Juli 2026 in Kraft. Mit Blick auf die Anrechnung von Praktika wird den Interessen künftiger Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Übergangsbestimmungen Rechnung getragen. 

 

Für die Einzelheiten wird auf den publizierten Erlasstext in der Gesetzessammlung neues Fenster verwiesen.