Im Beitrag auf Schweiz Aktuell äussert die Kantonale Aufsichtsstelle erneut Kritik im Umgang mit der Microsoft-Cloud in der Kantonalen Verwaltung. Der Beitrag beginnt ab Minute 7:05
Die Kantonale Fachstelle für Datenschutz übte zuletzt im Tätigkeitsbericht 2024 Kritik an der Microsoft-Cloud. Mit dem Cloud Act besteht die Gefahr einer Offenbarung beispielsweise des Berufsgeheimnisses. Dabei handelt es sich nicht um ein Risiko, sondern um eine rechtliche Schranke, welche nicht mit technischen oder organisatorischen Massnahmen beseitigt werden kann. Deshalb dürfen keine Personendaten in M365 bearbeitet werden, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterstehen.