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Publiziert am 03.12.2020 11:36 im Bereich Beschaffungswesen

Im November 2019 wurde die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) verabschiedet. Die Kantone bereiten nun den Beitritt zu diesem Konkordat und die kantonalen gesetzlichen Grundlagen dazu vor. Auf Bundesebene tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die entsprechende Verordnung – welche die Beschaffungen des Bundes regeln – per 1. Januar 2021 in Kraft.

In einem gemeinsamen Projekt haben Bund und Kantone ihre rechtlichen Grundlagen für das öffentliche Beschaffungswesen weitgehend harmonisiert. Während die revidierten gesetzlichen Grundlagen für Beschaffungen des Bundes per 1. Januar 2021 in Kraft treten, sind die Kantone noch an der Umsetzung der am 15. November 2019 von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) verabschiedeten revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungwesen (IVöB 2019). Im Kanton St.Gallen ist dafür ein Beitrittsbeschluss der Regierung notwendig, welcher vom Kantonsrat genehmigt werden muss. Auch wenn die IVöB 2019 neu ein umfassendes Regelwerk darstellt, ist für die Einführung zusätzlich ein Einführungsgesetz (EG IVöB 2019) sowie eine Vollzugsverordnung zu erstellen. Die entsprechende Vorlage für den Kantonsratsbeschluss und das Einführungsgesetz soll Anfang 2021 in die Vernehmlassung gehen. Der Beitritt des Kantons St.Gallen sowie das Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlagen für Beschaffungen der Kantone und Gemeinden ist nicht vor Ende 2021 zu erwarten. Bis dahin bleiben weiterhin die bisherigen Grundlagen (insbesondere die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, sGS 841.11, abgekürzt VöB) massgebend.