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Publiziert am 11.12.2025 09:30 im Bereich Baudepartement
Orthofotografie von Bütschwil-Ganterschwil, Screenshot aus dem Geoportal

Die Regierung hat entschieden, die flankierenden Massnahmen auf der Ottilienstrasse in Bütschwil umzusetzen. Damit erfüllt sie die Auflagen im Zusammenhang mit der Umfahrung Bütschwil und reagiert auf die Ergebnisse der kommunalen Vernehmlassung. Das Projekt wurde anschliessend in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Motionären überarbeitet und verbessert.

Der Kantonsratsbeschluss zum Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil am 28. April 2009 hält fest, dass mit der Eröffnung der neuen Umfahrung Bütschwil auf dem übrigen Strassennetz flankierende Massnahmen umgesetzt werden müssen. Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat gemäss Strassenbauprogramm für die Ottilienstrasse in Bütschwil ein entsprechendes Projekt ausgearbeitet. Im November 2023 lehnte die Bevölkerung von Bütschwil-Ganterschwil das Projekt in der kommunalen Vernehmlassung gemäss Artikel 35 des Strassengesetzes ab. Gleichzeitig wurde die Motion 42.23.22 «Langenrainstrasse als Kantonstrasse» eingereicht.

Verbesserungen aufgrund von Abstimmungsanalyse

Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil führte im Nachgang zur Abstimmung 2023 eine Analyse durch. Diese zeigte, dass neben den Projektkosten insbesondere die Klassierung der Ottilienstrasse als Kantonsstrasse ausschlaggebend für die Ablehnung war. Die Ottilienstrasse in Bütschwil weist Sicherheitsdefizite auf und entspricht nicht den Standards einer Kantonsstrasse. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Umfahrung Bütschwil soll die Strasse für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer werden. Vorgesehen sind beidseitige Trottoirs, sichere Fussgängerübergänge und übersichtlichere Verkehrsknoten.

Seither wurde das Strassenbauprojekt an mehreren gemeinsamen Sitzungen zwischen dem Bau- und Umweltdepartement, der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil und den Motionären überarbeitet und verbessert. Das Resultat ist das aktuell vorliegende Projekt. Infolgedessen wurde die Motion 42.23.22, die einen Kantonstrassenabtausch forderte, in die Interpellation 51.25.29 «Langenrainstrasse als Kantonsstrasse neues Fenster» umgewandelt.

Als Strasseneigentümerin ist das kantonale Tiefbauamt verpflichtet, die Ottilienstrasse den geltenden Richtlinien anzupassen. Das Projekt ist im Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 der ersten Priorität zugewiesen. An den Gesamtkosten zur Sanierung und Umsetzung der flankierenden Massnahmen von rund 3,3 Millionen Franken beteiligt sich die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mit rund 1,1 Millionen Franken. Die Regierung will das Projekt nun zügig umsetzen. Da die Gemeinde in diesen Verbesserungsprozess eingebunden war, wird auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet.

Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden bereits an einer separaten Veranstaltung durch die Gemeinde und den Kanton über das Projekt informiert. Es ist vorgesehen, das Projekt im Frühling 2026 öffentlich aufzulegen.

Abtausch frühstens 2030

Aus der Antwort der Regierung auf die Interpellation 51.25.29 «Langenrainstrasse als Kantonsstrasse» geht hervor, dass die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Mosnang einen Abtausch der Langenrainstrasse im Rahmen der nächsten Gesamtüberprüfung des Kantonsstrassennetzes beantragen können. Dies wäre voraussichtlich 2030 möglich.