Mit Schreiben vom 4. Februar 2026 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes.


Mit Schreiben vom 4. Februar 2026 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes.