Mit Schreiben vom 4. Februar 2026 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung der Eidgenössischen Finanzverwaltung.


Mit Schreiben vom 4. Februar 2026 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung der Eidgenössischen Finanzverwaltung.