Mit Schreiben vom 2. September 2022 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Mit Schreiben vom 2. September 2022 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.