Mit Schreiben vom 03. März 2020 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Mit Schreiben vom 03. März 2020 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.