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Publiziert am 29.05.2026 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild mit Arzt und Pflegefachperson

Die Regierung hat das neue Gesundheitsgesetz verabschiedet. Es stärkt insbesondere die Gesundheitsvorsorge, ermöglicht die Förderung innovativer Versorgungsansätze und vereinfacht das Bewilligungswesen. Während die Vorlage in der Vernehmlassung insgesamt breite Unterstützung fand, wird auf die ursprünglich vorgesehene Neuregelung der Impfungen verzichtet. Neu aufgenommen wurde die gesetzliche Grundlage für eine Nachfolgelösung des Joint Medical Masters.

Das geltende Gesundheitsgesetz stammt aus dem Jahr 1979. Seither haben sich die Bedürfnisse und zahlreiche Rahmenbedingungen stark verändert. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Kantonsrat die Regierung im April 2022 mit einer Totalrevision des Gesetzes. Der nun vorliegende Entwurf ist inhaltlich und strukturell grundlegend überarbeitet und setzt neue Schwerpunkte.

Vernehmlassung positiv

Die Regierung hat zur Vorlage zwischen September 2025 und Januar 2026 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Mit Ausnahme der Bestimmung zur Impfpflicht fand die Totalrevision insgesamt breite Unterstützung und wurde mehrheitlich als gute Grundlage für eine zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik bezeichnet. Zustimmung erfuhren insbesondere die stärkere Gewichtung der Gesundheitsvorsorge, die Förderung integrierter und digitaler Versorgungsmodelle, die integrale Regelung der Langzeitpflege, die gesetzliche Verankerung der Patientenrechte sowie die gesamthafte Modernisierung mit einem zeitgemässen Gesundheitsverständnis. Die Regierung nahm im Nachgang zur Vernehmlassung deshalb nur punktuell Anpassungen und Präzisierungen vor.

Verzicht auf Neuregelung der Impfungen

Die Gesundheitsvorsorge erhält im neuen Gesetz deutlich mehr Gewicht. Die damit verbundenen Aufgaben werden klar definiert und den zuständigen Akteuren – Kanton, Gemeinden und Schulträgern – verbindlich zugewiesen. Verzichtet wird hingegen auf die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit des Kantons, Impfungen gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz im Bedarfsfall für obligatorisch erklären zu können. Eine solche Regelung hätte es der Regierung erlaubt, bei erheblicher Gefährdung und für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen ein Impfobligatorium anzuordnen, wie dies auch andere Kantone in ihrer Gesetzgebung vorsehen. Der Vorschlag stiess jedoch in der Vernehmlassung auch bei den Fraktionen auf breite Ablehnung. Die Regierung hat sich deshalb für einen Verzicht auf die Regelung ausgesprochen. Ausschlaggebend war dabei auch die aus heutiger Sicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass eine Impfpflicht effektiv zur Anwendung käme.

Gezielte Neuerungen

Im Bereich der Gesundheitsversorgung schafft das neue Gesundheitsgesetz die Möglichkeit, integrierte Versorgungsmodelle sowie Digital‑Health‑Ansätze zu fördern; dafür soll der Kanton künftig jährlich bis zu einer Million Franken einsetzen können. In der Langzeitpflege werden der Pflegeheim‑ und der Spitexbereich erstmals integral und konsistent geregelt. Zudem wird im Spitexbereich die Restfinanzierung durch die Gemeinden neu geregelt und künftig auf abgestuften Normkosten basieren, die unter anderem die Situation pflegender Angehöriger differenziert berücksichtigen.

Grundlegend neu geregelt und vereinfacht wird auch das Bewilligungswesen, indem kantonale Bewilligungen für die Berufsausübung in eigener Verantwortung auf ein Minimum reduziert und für die Tätigkeit unter Aufsicht differenzierte Bewilligungspflichten gelten sollen. Die Bewilligungspflicht für Betriebe wird auf Angebote mit hohem Komplexitätsgrad oder erhöhtem Gefährdungspotenzial beschränkt. Schliesslich werden Patientenrechte erstmals gesetzlich verankert und systematisch mit den Berufspflichten des Gesundheitspersonals verknüpft.

Gesetzliche Grundlage für den Medical Master

Nachträglich in die Vorlage aufgenommen wurde eine Nachfolgelösung für den heutigen Joint Medical Master. Dieser ermöglicht seit dem Jahr 2020 das Medizinmasterstudium am Standort St.Gallen. Da die bisher beteiligten Universitäten St.Gallen und Zürich ihre Kooperation nur noch bis Ende Juli 2030 fortführen, muss eine Nachfolgelösung gefunden werden. Die Vorlage bildet diesen Stand ab und schafft die erforderliche gesetzliche Grundlage für einen künftigen Medical Master.

Beratung in der zweiten Jahreshälfte

Die Regierung hat den Gesetzesentwurf dem Kantonsrat zugeleitet. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 beraten. Aus heutiger Sicht kann das neue Gesundheitsgesetz am 1. Januar 2028 in Kraft treten.