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Publiziert am 27.05.2026 09:00 im Bereich Allgemein
Regierungsgebäude St.Gallen

Die Staatswirtschaftliche Kommission sieht beim Kanton St.Gallen bewährte Instrumente für Gebühren, Beteiligungen und Projektsteuerung. Gleichzeitig fordert sie mehr Systematik bei der Überprüfung von Gebühren, klarere Zuständigkeiten und eine frühere Offenlegung von Risiken bei komplexen Projekten. Das zeigt ihr Prüfbericht 2025/2026.

Die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates übt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung, die Staatsverwaltung, die kantonale Fachstelle für Datenschutz und die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten aus. Unter dem Vorsitz von Kantonsrat Dominik Gemperli, Goldach, prüfte sie für 2025/2026 nebst anderem die kantonalen Gebührentarife, Beteiligungen sowie die Planung und Steuerung der Staatstätigkeit.

Gebühren regelmässig überprüfen

Bei den Gebührentarifen befasste sich die Kommission mit den Zuständigkeiten, Abläufen zur Anpassung von Gebühren, die Anwendung in ausgewählten Bereichen sowie den Rechnungs- und Inkassoprozess. Sie stellt fest, dass die Abläufe schlank sind. Es fehlt aber eine übergreifende Gebührenstrategie mit systematischen Überprüfungsprozessen.

Die Kommission empfiehlt deshalb, strategische Grundsätze für eine kantonale Gebührenstrategie zu entwickeln, Verantwortlichkeiten klar festzulegen und Gebühren regelmässig zu überprüfen. Zudem sollen Optimierungen, Digitalisierung und mögliche Zentralisierungen beim Inkasso geprüft werden. Weiter regt sie an, die Gebührenpraxis der KESB-Regionen zu vereinheitlichen und die Transparenz zu verbessern.

Projektsteuerung und Risiken früh klären

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Steuerung komplexer Vorhaben und auf der Oberaufsicht über Organisationen mit kantonaler Beteiligung. Die Kommission befasste sich unter anderem mit dem Zentrum für Labormedizin (ZLM), dem PCG-Strategiebericht, Fragen zur Abraxas Informatik AG, dem Abbruch des Projekts Sportvision Ost sowie dem Brandfall Bernhardzell.

Die Kommission hält fest, dass die bestehenden Steuerungs- und Controlling-Instrumente bei der Oberaufsicht des ZLM geeignet sind. Beim Projekt Sportvision Ost hält die Kommission fest, dass bei Vorhaben mit mehreren öffentlichen und privaten Beteiligten finanzielle, organisatorische und betriebliche Risiken vor politischen Grundsatzentscheiden vollständig aufgearbeitet werden müssen. Finanzierungs-, Betriebs- und Risikomodelle müssen transparent vorliegen. Verzögerungen oder Änderungen sind frühzeitig zu kommunizieren und zu begründen.

Beim Brandfall Bernhardzell stellt die Kommission fest, dass die funktionale Trennung zwischen Eigentümerrolle, Versicherungsfunktion und strafrechtlicher Ermittlung zentral war und sich bewährt hat. Die zuständigen Stellen nahmen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten sachgerecht wahr. Da das strafrechtliche Verfahren wieder aufgenommen wurde, verzichtet die Kommission auf weitergehende Feststellungen oder Empfehlungen.

Parlamentarische Aufträge fristgerecht umsetzen

Die Kommission befasste sich zudem mit der Umsetzung parlamentarischer Aufträge. Längere Bearbeitungsfristen sind teilweise auf offen formulierte Aufträge zurückzuführen. Künftig sollen sie deshalb entweder konkrete Zeitpunkte zur Erledigung enthalten oder ausdrücklich auf die allgemeine Dreijahresfrist hinweisen. Die Departemente sollen bei Verzögerungen oder Nichteinhaltung parlamentarischer Fristen aktiv informieren.

Der Kantonsrat berät den Bericht 2026 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Prüfungstätigkeit 2025/2026 in der Sommersession 2026. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem unter www.ratsinfo.sg.ch neues Fenster mit der Geschäftsnummer 82.26.03 abrufbar.