Ein Postulat des Kantonsrates aus dem Jahr 2022 forderte die Regierung auf, in einem Bericht darzulegen, wie sich die Verwaltung und die kantonalen Betriebe nachhaltiger entwickeln können. Zudem sollte der Bericht mögliche zusätzliche Massnahmen darlegen und aufzeigen, wie die Staatsverwaltung mit ihren Tätigkeiten zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf den Bericht und unterbreitet dem Kantonsrat einen Auftrag.
Im Bericht hält die Regierung fest, dass der Kanton St.Gallen auf ein differenziertes Verständnis von Nachhaltigkeit setzt. Alle Departemente und die Staatskanzlei haben ihre bestehenden Aktivitäten mit Bezug zur Nachhaltigkeit erfasst. In einem Pilotprojekt mit neun Ämtern bzw. Organisationseinheiten aus allen Departementen und der Staatskanzlei wurde anschliessend eine vertiefte Analyse durchgeführt. Diese zeigte, dass die Arbeitsweisen und Voraussetzungen in der Verwaltung vielfältig sind. Diese Vielfalt soll auch künftig berücksichtigt werden.
Unter dem Präsidium von Margot Benz, St.Gallen, hat die vorberatende Kommission den Bericht beraten. Als Tagungsort wurde ein nachhaltig geführtes Unternehmen gewählt, das im Anschluss an die Sitzung besichtigt wurde. Die Kommission begrüsst die sichtbar gemachten Leistungen der Staatsverwaltung sowie den Ansatz, Nachhaltigkeit als Denk- und Handlungsprinzip zu verbreiten. Sie hält jedoch kritisch fest, dass der Bericht nicht alle Fragen des Postulats beantwortet und die Auswahl der Themen nicht auf einer Analyse der wichtigsten Handlungsfelder basiert. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat deshalb, künftige Nachhaltigkeitsberichte auf einer Wesentlichkeitsanalyse abzustützen.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in einziger Lesung. Der Bericht der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 40.26.01 zu finden.
