Die St.Galler Regierung hat das Gesetz über das Militärwesen revidiert. Vorgesehen sind Anpassungen des kantonalen Rechts an heutige Bundesvorgaben, eine Vereinfachung von Verwaltungsstrukturen und erstmals die Schaffung einer gesetzlichen Bewilligungspflicht für Sportschiessanlagen vor. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten, stellt aber wesentliche Änderungsanträge.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Rolf Huber, Oberriet, beraten. Sie unterstützt die Totalrevision grundsätzlich. Die Kommission spricht sich jedoch gegen die Schaffung einer gesetzlichen Bewilligungspflicht für Sportschiessanlagen aus. Aus Sicht der Kommission gibt es dafür kein hinreichendes öffentliches Interesse. Die Prüfung im bisherigen Baubewilligungsverfahren reichte aus. Zudem löse die Bewilligungspflicht einen nicht gerechtfertigten Verwaltungsaufwand aus.
Die Kommission spricht sich für die geplante Abschaffung der Funktion der Sektionschefin beziehungsweise des Sektionschefs aus. Diese Aufgabe hat mit der Digitalisierung und Zentralisierung der Verwaltungsprozesse stark an Bedeutung verloren. Künftig werden die verbleibenden Zuständigkeiten durch das Kreiskommando wahrgenommen. Damit werden Abläufe effizienter organisiert und Zuständigkeiten klar gebündelt.
Auch unterstützt die Kommission die gesetzliche Verankerung der gängigen Praxis, wonach die Regierung die Kreiskommandantin oder den Kreiskommandanten ernennt und die kantonalen Schiesskreise bezeichnet. Aus dem geltenden Gesetz wird übernommen, dass die Regierung den Vollzug der Bundeserlasse über das Militärwesen besorgt und ein Departement mit der Leitung der Militärverwaltung betraut.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 22.26.01 zu finden.
