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Publiziert am 01.05.2026 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild: Atlas und Abschlusshut

Das neue Stipendiengesetz wird in der Vernehmlassung breit unterstützt. Es enthält Vereinfachungen und Verbesserungen der Leistungen. Künftig sollen mehr Personen von Stipendien profitieren können. Die Regierung hat den Entwurf des Gesetzes verabschiedet. Nun geht er an den Kantonsrat und wird dort parlamentarisch beraten.

Das geltende Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen des Kantons St.Gallen ist über 50 Jahre alt. Der Kantonsrat hat im Jahr 2023 eine Totalrevision gefordert. Die Regierung hat daraufhin einen Entwurf für ein neues Gesetz erarbeitet. Er sieht gezielte Verbesserungen der Leistungen vor. Zukünftig sollen mehr Personen in Ausbildung Anspruch auf Stipendien haben und sie sollen im Durchschnitt höher ausfallen als bisher.

Die Regierung hat den Entwurf im Dezember 2025 in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsteilnehmenden bewerten die Totalrevision insgesamt positiv. Sie unterstützen die Stossrichtungen der Vorlage grossmehrheitlich. Einhellige Zustimmung haben die Aktualisierung von Sprache und Begriffen sowie die Orientierung am Stipendienkonkordat gefunden. Auch Vereinfachungen im Verfahren, die Reduktion von Fehlanreizen und das neu zinslose Darlehen werden allgemein begrüsst.

Der Fokus auf gezielte Leistungsverbesserungen wird ebenfalls grossmehrheitlich begrüsst. Der anrechenbaren Elternbeitrag bei tiefem Einkommen soll reduziert werden und das Maximalstipendium im Tertiärbereich soll erhöht werden. Die Anpassungen bei der Bemessung müssen nach dem Erlass des Gesetzes in der Verordnung noch konkretisiert werden. Es wird damit gerechnet, dass die Leistungsverbesserungen Mehrausgaben in der Grössenordnung von jährlich 2,5 bis 3 Millionen Franken verursachen.