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Publiziert am 07.04.2026 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Digitalisierung

Die Regierung will den durchgängigen elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr der Behörden im Kanton St.Gallen ermöglichen. Die vorberatende Kommission hat die gesetzlichen Grundlagen für das elektronische Verwaltungsverfahren beraten und beantragt Eintreten. Im Fokus des Geschäfts steht das digitale Plan- und Baubewilligungsverfahren.

Die Sammelvorlage «Rechtsgrundlagen für das elektronische Verwaltungsverfahren (X. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege und V. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz)» schafft die Basis für das durchgängige elektronische Verwaltungsverfahren in Kanton, Gemeinden und weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Damit wird der digitale Geschäfts- und Rechtsverkehr zwischen der Bevölkerung und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander ermöglicht. Das erlaubt schnellere, einfachere und transparentere Verfahren.  

Die vorberatende Kommission hat die Sammelvorlage unter der Leitung von Mathias Müller, Lichtensteig, beraten. Die Kommission unterstützt die Bestrebungen zur umfassenden Digitalisierung und spricht sich für die Anpassung der rechtlichen Grundlagen aus. Schriftliche Verfahrenshandlungen sollen künftig vermehrt in elektronischer Form vorgenommen werden können. Darunter fallen insbesondere Eingaben, Zustellungen von Verfügungen und Entscheiden sowie die Akteneinsicht.

Nicht erstreckbare Nachfrist

Für gewisse Akteurinnen und Akteure sowie Verfahren soll die elektronische Form obligatorisch werden: So werden Behörden untereinander die elektronische Form verwenden müssen. Auch für berufsmässig handelnde Personen, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, soll diese Verpflichtung gelten. Wenn jemand trotz Verpflichtung zur elektronischen Einreichung eine Eingabe in Papierform vornimmt, soll eine kurze Frist zur elektronischen Nachreichung erhalten. Diese Frist soll aus Sicht der Kommission nicht erstreckbar sein.

Umfassende Digitalisierung nach fünf bzw. drei Jahren

Die Kommission beantragt zwei Ergänzungen, um die Digitalisierung zu beschleunigen: Fünf Jahre nach Vollzugsbeginn sollen die Bestimmungen zu elektronischen Verfahrenshandlungen auf alle Verfahren nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege angewendet werden. Bereits nach drei Jahren soll dies für sämtliche Plan- und Baubewilligungsverfahren gelten.

Unterstützung durch die Gemeinden

Die rasche und umfassende Digitalisierung im Planungs- und Baubewilligungsverfahren ist der Kommission sehr wichtig. Sie unterstützt, dass das digitale Baubewilligungsverfahren künftig für die gesamte Bevölkerung gelten soll. Um Personen in diesen Prozessen zu unterstützen, die nicht berufsmässig handeln, sollen die Gemeinden bei der Digitalisierung von Plänen und elektronischen Einreichung von Gesuchen unterstützen. Dies gilt für Gesuche im vereinfachten oder im Meldeverfahren.

Klärungsbedarf bei Beschleunigung von Baugesuchen

Mit der Vorlage hat die Regierung auch das Postulat 43.19.18 «Baugesuch straffen» beantwortet. Der vorberatenden Kommission genügten der Umfang und die Tiefe der Beantwortung nicht. Sie beantragt einen ergänzenden Bericht der Regierung darüber, wie Beschleunigungen in Baubewilligungsverfahren erreicht werden könnten. Zudem soll die Regierung dem Kantonsrat über die Ausgestaltung, Funktion und Verantwortlichkeiten der Koordinationsstelle Bau im Bau- und Umweltdepartement Bericht erstatten. Dabei soll sie aufzeigen, wie deren Rolle im Baubewilligungsverfahren weiter geschärft werden kann, insbesondere im Hinblick auf klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen, einen gezielten Einbezug der zuständigen Fachstellen sowie transparente und effiziente Verfahrensabläufe.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 22.26.03 und 22.26.04 zu finden.