In der Gemeinde Sennwald plant eine Projektgruppe einen Windpark mit drei bis vier Windenergieanlagen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat dazu das kantonale Sondernutzungsplanverfahren gestartet.
Die politische Gemeinde Sennwald, das Elektrizitätswerk Sennwald, die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerk AG und die Groupe E Greenwatt SA planen gemeinsam in Sennwald im Windeignungsgebiet Sennwalder Au / Büchel einen Windpark mit drei bis vier Windanlagen.
Das massgebliche Verfahren für Planung und Bau des Windparks ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Ein entsprechendes Gesuch hat die Projektgruppe nun beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht. Dieses startet nun mit dem Verfahren.
Die Gesuchsstellenden führen seit Herbst 2025 für rund 18 Monate Windmessungen durch. Der Energieertrag in diesem Windeignungsgebiet wird auf etwa 25 GWh pro Jahr geschätzt. Damit könnten bis zu 5’000 Haushalte mit erneuerbarer Energie beliefert werden. Die Windmessungen sind Voraussetzungen für den kantonalen Sondernutzungsplan. In den nächsten zwei Jahren erarbeiten die Gesuchsstellenden die weiteren Grundlagen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit.
Bevölkerung kann mitwirken
Die Bevölkerung wird im Verlauf des Verfahrens zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Wenn das Gesuch bewilligungsfähig ist, wird der Sondernutzungsplan danach zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht und dem Baugesuch mit allfälligen Anpassungen aus der Mitwirkung öffentlich aufgelegt. Nachdem die Regierung Einsprachen behandelt hat, genehmigt sie den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung in einem Gesamtentscheid. Damit beginnt die Frist für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Sobald die Baubewilligung und der Sondernutzungsplan rechtskräftig sind, kann die Gesuchstellerin mit dem Bau des Windparks beginnen.
Mit diesem Vorgehen stellt die Regierung sicher, dass sämtliche Betroffene sich in das Gesamtverfahren einbringen können.
