Die Regierung möchte die frühe Förderung von Vorschulkindern im Kanton verankern. Sie fasst dafür verschiedene Aufträge des Kantonsrates in einer Sammelvorlage zusammen. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Berichterstattung zum Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt sowie den beiden Nachträgen zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, schlägt aber bestimmte Anpassungen vor.
Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» umfasst das Thema Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt sowie ein Massnahmenpaket, das die frühe Förderung im Kanton verankert. Mit diesem sollen die Gemeinden Instrumente erhalten, um Kinder in den ersten Lebensjahren wirkungsvoll zu fördern und bestmöglich auf den Übertritt in die Volksschule vorzubereiten.
Die vorberatende Kommission hat die Sammelvorlage unter der Leitung von Markus Wüst, Oberriet, beraten. Zwei Fachpersonen aus den Bereichen Pädiatrie und Volksschule gaben der Kommission eine Einschätzung zu den gegenwärtigen Herausforderungen, zum Handlungsbedarf und den notwendigen Massnahmen im Bereich der frühen Förderung.
Eltern bedarfsgerecht unterstützen
Die Kommission beantragt Eintreten auf die drei Teile der Sammelvorlage. Sie anerkennt die vielfältigen Herausforderungen und sieht in der frühen Förderung einen wichtigen Schlüssel zur dringend nötigen Entlastung des Bildungssystems. Sie begrüsst zudem, dass den Gemeinden weiterhin eine tragende Rolle in der frühen Förderung zukommt. Die Hauptverantwortung für die Erziehung liegt nach wie vor bei den Eltern beziehungsweise bei den Erziehungsberechtigten. Diese sollen – wo nötig – bedarfsgerecht unterstützt werden.
Die vorberatende Kommission hat sich eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang verpflichtende Massnahmen im Vorschulbereich punktuell notwendig sind. Sie ist der Meinung, dass den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden soll, in bestimmten Fällen eine Massnahme im Bereich der frühen Förderung für Eltern und Kind verpflichtend anzuordnen.
Vor diesem Hintergrund begrüsst sie, dass Erziehungsberechtigte zukünftig vor Schuleintritt zu einem Erstkontakt mit einer Fachperson der frühen Förderung verpflichtet werden. Dieser Erstkontakt soll sich aus Sicht der Kommission aber lediglich auf sprachliche Kompetenzen fokussieren. Als Fachpersonen kommen z.B. Mitarbeitende von Spielgruppen, Betreuungspersonal aus der Kita oder auch ein Kinderarzt oder eine Kinderärztin in Frage. Auf diese Weise kann ein allfälliger Förderbedarf im Hinblick auf einen gelingenden Schuleintritt frühzeitig erkannt werden und zielgerichtete Massnahmen – wo notwendig – empfohlen oder nach Bedarf verordnet werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass frühzeitig ergriffene Massnahmen die Allgemeinheit weniger belasten als solche, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die vorberatende Kommission begrüsst die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen somit grundsätzlich. Die Mehrheit der Kommission beantragt aber verschiedene weitere Anpassungen: Im Wesentlichen sollen die Gemeinden ein Angebot der frühen Förderung sicherstellen, dass dem Bedarf vor Ort entspricht. Der verpflichtende vorschulische Erstkontakt soll während des dritten Lebensjahrs eines Kindes stattfinden. Zudem sollen die Gemeinden ihren Bedarf nicht durch die Erstellung eines Konzeptes erfassen müssen, sondern können ihren Bedarf auch anderweitig ausweisen.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Sommersession in erster bzw. einziger Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2026 in zweiter Lesung. Der Bericht, Botschaft und die Entwürfe der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter den Geschäftsnummern 40.25.05 / 22.25.14 / 22.25.15 zu finden.
