Ab dem 1. Mai 2026 ist die Opferhilfe schweizweit unter der Nummer 142 erreichbar. Sie bietet Betroffenen von Gewalt und ihren Angehörigen rund um die Uhr kostenlose und vertrauliche Beratung. Die aktuellen Zahlen zur häuslichen Gewalt zeigen: Auch im Kanton St.Gallen steigt der Bedarf an Unterstützung.
Am 1. Mai 2026 wird die nationale Opferhilfe-Nummer 142 eingeführt. Damit ist eine zentrale Forderung der Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – erfüllt. Die Konvention ist in der Schweiz seit 2018 in Kraft. Die Opferhilfe-Nummer 142 kann von Personen konsultiert werden, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben. Sie ist eine kostenlose, rund um die Uhr erreichbare, niederschwellige und vertrauliche Anlaufstelle. Auch Angehörige sowie nahestehende Personen von Gewaltopfern können sich beraten lassen.
Das Angebot steht unabhängig davon zur Verfügung, ob eine Strafanzeige erstattet wurde oder ob die Tatperson ermittelt werden konnte. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Im Zentrum steht die Beratung – die Nummer ersetzt keine Notrufnummern. Bei akuter Gefahr sind weiterhin die Notfall-nummern der Polizei (117) oder des Rettungsdiensts (144) zu wählen.
Regionale Lösung für den Kanton St.Gallen
Für die Umsetzung der nationalen Nummer 142 sind die Kantone zuständig. Der Kanton St.Gallen setzt dabei auf eine regionale Lösung. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden (deutschsprachig) und St.Gallen haben sich zu einer gemeinsamen Lösung zusammengeschlossen. An den Werktagen decken tagsüber die einzelnen Kantone über ihre jeweiligen Opferhilfestellen die Telefonanrufe ab. Konkret über die Opferhilfe SG – AR – AI, die Opferberatungsstelle Glarus und die Opferhilfe Graubünden. Ausserhalb dieser Zeiten nimmt die Stiftung Frauenhaus St.Gallen die Anrufe für alle fünf Kantone entgegen.
Steigende Polizeiinterventionen und Beratungen zu häuslicher Gewalt
Die heute veröffentlichte Statistik 2025 neues Fenster zur häuslichen Gewalt im Kanton St. Gallen zeigt: Der Bedarf an Hilfe und Unterstützung nimmt weiter zu. Die rund um die Uhr erreichbare nationale Opferhilfe-Nummer ist ein wichtiger Baustein, um diesem Bedarf zu begegnen. Im Jahr 2025 ist im Kanton St.Gallen die Zahl der polizeilichen Einsätze im häuslichen Bereich – wie bereits in den Vorjahren – weiter angestiegen und erreichte insgesamt 2'008 Interventionen. Bei über der Hälfte dieser Einsätze waren Minderjährige involviert, meist aufgrund partnerschaftlicher Gewalt zwischen Erwachsenen.
Gleichzeitig nahmen mehr gewaltbetroffene Personen die Beratung der Opferhilfe in Anspruch, wobei es sich überwiegend um Frauen handelte. Das Frauenhaus verzeichnete weiterhin eine hohe Auslastung. Auch die Angebote der Bewährungshilfe für gewaltausübende Personen, mehrheitlich Männer, wurden vermehrt genutzt.
In der Statistik sind jene Fälle erfasst, in denen betroffene Personen oder ihr Umfeld Hilfe und Unterstützung in Anspruch genommen haben. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass die Fälle von häuslicher Gewalt tatsächlich zunehmen. Ebenso ist möglich, dass Betroffene vermehrt Zugang zu professionellen Hilfsangeboten finden. Das wiederum führt zu einem Anstieg in der Statistik. Klar ist, dass die grosse Mehrheit der Fälle von häuslicher Gewalt im Verborgenen bleibt und statistisch nicht erfasst wird.
