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Publiziert am 29.04.2026 08:30 im Bereich Allgemein
Ein blaues Schluss vor einem dunklen Hintergrund.

Die Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen hat sich 2025 mit unterschiedlichsten Themen aus der Verwaltung befasst. Dazu gehörten die Archivierung im Schulverwaltungssystem, die kantonale Publikationsplattform oder das Videoüberwachungsreglement. Im Bereich der Digitalisierung sollen die Ostschweizer Kantone zusammenarbeiten.

Die kantonale Fachstelle für Datenschutz überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Datenschutz. Im Zentrum steht die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. 2025 prüfte die Fachstelle unter anderem das Schulverwaltungssystem Nesa und die kantonale Publikationsplattform. Die Fachstelle stellte fest, dass die elektronische Archivierung der Personendaten an den kantonalen Mittelschulen und Berufsfachschulen nur teilweise geregelt ist. Bei der Publikationsplattform empfiehlt die Fachstelle, für all jene Rubriken Löschfristen festzulegen, die Personendaten beinhalten. Nach Ablauf der Frist sollen Personendaten automatisch gelöscht werden.

Beim Datenschutz sind auch die Gemeinden verantwortlich

Datenschutz ist auch Angelegenheit der Gemeinden. Diese müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eigene Fachstellen einsetzen, wobei der kantonalen Stelle die Aufsicht obliegt. Bisher gibt es drei regionale Aufsichtsbehörden und diejenige der Stadt St.Gallen. Neu bietet die Stadt St.Gallen an, diese Funktion auch für weitere Gemeinden zu übernehmen. Die kantonale Datenschutzstelle begrüsst dies, weil eine Konzentration zu einer Professionalisierung führen dürfte. Die Verselbständigung der Stelle stärkt die Unabhängigkeit. Wichtig ist, dass die Stelle über genügend Ressourcen verfügt.

Der Kanton St.Gallen verfügt über keine formell-gesetzliche Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung durch kantonale Organe. Videoüberwachung ist deshalb nur in einem eng begrenzten Rahmen zulässig. Auch in diesen Fällen braucht es ein Reglement für die Videoüberwachung. Aus Sicht der Fachstelle für Datenschutz sind darin Zweck und Verantwortlichkeiten zu wenig klar geregelt.

Schliesslich ein Blick nach vorne: Ab 2026 sollen die Datenschutzbehörden beider Appenzell sowie der Kantone St.Gallen und Thurgau enger zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist in den Bereichen Digitalisierung und kantonsübergreifende Projekte vorgesehen. So sollen etwa gemeinsame Vernehmlassungen und Beurteilungsgrundlagen oder Checklisten für die Webseiten erarbeitet werden. Themen für die Zusammenarbeit können die Schengen-Kontrollen oder Auftragsdatenbearbeitungen sein.

Der vollständige Bericht der Fachstelle für Datenschutz ist hier einsehbar.