Das geltende Volksschulgesetz des Kantons St.Gallen stammt aus dem Jahr 1983 und wurde seither mit 28 Nachträgen schrittweise angepasst. Um den heutigen Anforderungen an die Volksschule umfassend gerecht zu werden, hat der Kantonsrat im Jahr 2022 im Zusammenhang mit dem Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» den Auftrag für eine vollständige Überarbeitung des Gesetzes erteilt. Mit dem Projekt Totalrevision Volksschulgesetz setzt die Regierung diesen Auftrag um.
