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Publiziert am 27.03.2026 10:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Schulunterricht

Die Regierung hat das kantonale Volksschulgesetz totalrevidiert und gibt es in die öffentliche Vernehmlassung. Mit dem neuen Gesetz sollen die Stufenwechsel für die Schülerinnen und Schüler flexibler gestaltet werden. Die Schulträger erhalten mehr Spielraum bei der Schulorganisation.

Das geltende St.Galler Volksschulgesetz ist über 40 Jahre alt. Der Kantonsrat hat die Regierung deshalb in der Novembersession 2022 beauftragt, ihm einen Entwurf für ein totalrevidiertes Volksschulgesetz zu unterbreiten. Alle schulnahen Anspruchsgruppen haben an diesem Entwurf mitgewirkt: der Verband St.Galler Gemeindepräsidien, der Verband St.Galler Volksschulträger, der Verband Schulleitungspersonen des Kantons St.Gallen, der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband sowie der Verband Privater Sonderschulträger St.Gallen.

Mit der Totalrevision wurde das Volksschulgesetz systematisch gestrafft und inhaltlich fokussiert. Nicht mehr zeitgemässe oder redundant geregelte Bestimmungen wurden aufgehoben, Detailregelungen konsequent auf Verordnungsstufe verlagert und Doppelspurigkeiten beseitigt. Das Gesetz beschränkt sich auf die wesentlichen Grundsätze und Zuständigkeiten. Dadurch wird es übersichtlicher, verständlicher und besser anpassbar an zukünftige Entwicklungen im Bildungsbereich.

Mehr Durchlässigkeit und Flexibilität

Das neue Gesetz lässt mehr Flexibilität und Durchlässigkeit in den Schulen zu. So will die Regierung die Organisationsform der Volksschule öffnen. Die heutige Gliederung (zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarstufe, drei Jahre Oberstufe) schafft insbesondere zwischen Kindergarten und Primarstufe starre Übergänge. Das neue Volksschulgesetz übernimmt deshalb die Einteilung in die drei Zyklen gemäss Lehrplan und ermöglicht den Schulträgern neben der traditionellen Struktur flexible Organisationsformen. Die Schülerinnen und Schüler profitieren von Schulorganisationen, die stärker an ihren unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsständen ausgerichtet sind. Für den ersten und zweiten Zyklus werden keine konkreten Modelle vorgegeben; altersdurchmischte Formen bleiben möglich. Im dritten Zyklus soll die Durchlässigkeit gezielt gestärkt werden. Heute ist die Mehrheit der Oberstufen weiterhin typengetrennt in Sek und Real organisiert. Künftig verzichtet das Gesetz auf die Festlegung bestimmter Modelle.

Das neue Volksschulgesetz erhöht den Handlungsspielraum der Schulträger. Die bisherigen Erlasskompetenzen des Bildungsrats sollen entfallen. Neu soll er die Regierung und das Departement in strategischen Bildungsfragen beraten. Die administrative Schulaufsicht wird durch einen neuen Prozess mit Fokus auf Schulqualität und Qualitätsentwicklung ersetzt. Landeskirchlicher Religionsunterricht bleibt Aufgabe der anerkannten Religionsgemeinschaften, er soll neu aber zu Randzeiten des Stundenplans stattfinden. Das entlastet die Schulen in der Planung.

Gemeinsame Steuerung der Sonderpädagogik stärken

Neu erlaubt das Gesetz ausdrücklich, dass verstärkte sonderpädagogische Massnahmen unter bestimmten Bedingungen auch in der Regelschule umgesetzt werden können. Neben der Sonderschule gibt es damit einen zusätzlichen, gesetzlich geregelten Weg. Kinder und Jugendliche mit Sonderschulbedarf können im gewohnten Umfeld gefördert werden. Auch die Finanzierung der verstärkten Massnahmen wird neu geregelt: Kanton und Schulträger übernehmen die Kosten je zur Hälfte. Einfache sonderpädagogische Massnahmen wie Integrierte schulische Förderung, die Logopädie oder die Psychomotoriktherapie bleiben hauptsächlich Aufgabe der Schulträger. Schliesslich stärkt das Gesetz die gemeinsame Steuerung der Sonderpädagogik. Neu wird ein paritätisch zusammengesetzter Lenkungsausschuss mit Vertretungen von Kanton, politischen Gemeinden und Schulträgern eine koordinierende Rolle übernehmen.

Auch den veränderten Bedürfnissen der Familien trägt das neue Volksschulgesetz Rechnung. Künftig sollen Eltern ihr Kind einmal während maximal 35 Schultagen für einen Urlaub aus der Schule nehmen können. Die Joker-Halbtage werden zudem von zwei auf vier Halbtage pro Schuljahr erhöht.

So geht es mit dem neuen Volksschulgesetz weiter

Die Regierung hat den Gesetzesentwurf in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Er ist unter www.vernehmlassung.sg.ch neues Fenster zu finden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli 2026. Die Erkenntnisse daraus werden in das Projekt einfliessen und damit einen wesentlichen Beitrag zum partizipativen Prozess der Totalrevision leisten. Die Regierung wird das neue Volksschulgesetz voraussichtlich Ende 2026 dem Kantonsrat zuleiten. Das neue Gesetz kann frühestens ab August 2028 angewendet werden.