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Publiziert am 09.01.2026 09:00 im Bereich Allgemein
Person im Rollstuhl

Die Regierung will die Selbstbestimmung beim Wohnen und die Gleichstellung für erwachsene Menschen mit Behinderung und Kinder in familienergänzenden Betreuungsangeboten verbessern. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die drei Nachträge zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung, jedoch mit gewissen Anpassungen.

Mit der Sammelvorlage zum «Behindertengesetz (BehG)» will die Regierung die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stärker in der St.Galler Rechtsordnung verankern. Dafür verbessert sie in verschiedenen Bereichen die Situation für die Betroffenen und dämpft damit auch das Kostenwachstum.

Die vorberatende Kommission hat die drei Nachträge unter dem Vorsitz von Thomas Warzinek, Mels, an zwei Sitzungstagen beraten. Zu Beginn des ersten Sitzungstags wurden Vertretungen der Direktbetroffenen, der stationären Einrichtungen und ambulanter Angebote angehört.

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Mit dem ersten Nachtrag wird ein neues Finanzierungssystem für ambulante Leistungen im Bereich Wohnen eingeführt. Die vorberatende Kommission begrüsst diese Neuerung, mit der der Kanton einem gesellschaftlichen Bedürfnis nachkommt: Menschen mit Behinderung soll das selbstständige und selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung vermehrt ermöglicht werden.

Die Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten. Sie befürwortet, dass die bessere Finanzierung von ambulanten Leistungen langfristig zu tieferen Kosten für den Kanton führt, da weniger Personen in teurere stationäre Einrichtungen eintreten werden. Gleichzeitig anerkennt sie aber, dass stationäre Einrichtungen dadurch ihr Angebot langfristig anpassen müssen und in der Übergangsphase in finanzielle Engpässe geraten könnten.

Die Regierung soll deshalb beauftragt werden, die betroffenen stationären Einrichtungen im Rahmen des Transformationsprozesses individuell zu beraten und zu unterstützen und die finanziellen Konsequenzen der Transformation für die stationären Einrichtungen zu eruieren und zu quantifizieren. Es sollen zudem finanzielle Rahmenbedingungen für tragfähige Lösungen geschaffen werden, wenn die bestehende Infrastruktur nicht mehr im bisherigen Ausmass betrieblich genutzt werden kann und eine kurzfristige Umnutzung nicht möglich ist.

Weitere Anträge, die eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten für Beiträge für ambulante Leistungen im Bereich Wohnen oder eine Lockerung der Zulassungsbedingungen für Leistungserbringende von Assistenzleistungen vorsahen, lehnte die Mehrheit der Kommission ab.

Behindertengleichstellung fördern, aber ohne neue Prüfungsschritte 

Im II. Nachtrag will die Regierung mit gezielten Änderungen am BehG und an anderen Gesetzen die Behindertengleichstellung verbessern. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage. Sie erachtet es insbesondere als wichtiges Zeichen gegenüber Direktbetroffenen, dass die Förderung der Umsetzung der UN-BRK durch den Kanton neu ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben werden soll.

Aus der Sicht einer Kommissionsmehrheit soll jedoch auf eine Anpassung im Staatsverwaltungsgesetz verzichtet werden, wonach Gesetzesentwürfe mit einem Bezug zu den Behindertengleichstellungsrechten auf die Vereinbarkeit mit der UN-BRK geprüft werden sollen. Die Regierung muss neue Gesetzesentwürfe ohnehin auf die Einhaltung jeglichen übergeordneten Rechts prüfen.

Auch auf eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes soll verzichtet werden. Die Kommission verweist auf den Umstand, dass das Planungs- und Baugesetz bereits heute die technischen Anforderungen an neuen Bauten definiert, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Eine zusätzliche Stellungnahme einer von der Regierung bezeichneten Beratungsstelle für hindernisfreies Bauen bei Baugesuchen könnte den ohnehin trägen Baubewilligungsprozess weiter verzögern und verbürokratisieren.

Anträge, die ein Festhalten an den bisherigen Kostenbeteiligungen für die Ombudsstelle sowie den Verzicht auf eine ausdrückliche Aufnahme der UN-BRK ins kantonale Recht und auf eine flächendeckende behindertengerechte Kommunikation verlangten, wurden von der Kommission abgelehnt.

Kinderbetreuung: keine geteilte Finanzierung der behinderungsbedingten Kosten

Auch auf den III. Nachtrag beantragt die Mehrheit der Kommission Eintreten. Dieser umfasst eine Finanzierungslösung für die behinderungsbedingten Mehrkosten bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas. Die Mehrheit der Kommission beantragt, dass der Kanton vollumfänglich für die behinderungsbedingten Mehrkosten aufkommen soll. Die Regierung hatte eine gemeinsame Finanzierung von Kanton und Gemeinden vorgesehen.

Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Sommersession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter den Geschäftsnummern 22.24.03/22.25.05/22.25.06 zu finden.