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Publiziert am 28.01.2026 09:30 im Bereich Allgemein
Regierungsgebäude im Schnee.

Die Finanzkommission des Kantonsrates hat den Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 beraten. Sie beantragt den AFP ohne Vorbehalte zur Genehmigung. Die Finanzplanung zeigt deutlich, dass das Entlastungspaket 2026 dringend notwendig war.

Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) beinhaltet die Grundlagen für die mittelfristige Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Er zeigt die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den kommenden Jahren auf. Gegenüber der Vorjahresplanung haben sich die voraussichtlichen Defizite im aktuellen AFP 2027–2029 dank des Entlastungspakets 2026 deutlich verringert. Die erstmalige finanzielle Abbildung der Auswirkungen der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sowie des Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative führen auf der anderen Seite ab Planjahr 2028 zu einer deutlichen Erhöhung des Aufwands.

Die Finanzkommission hat den AFP 2027–2029 einstimmig genehmigt. Das beinahe ausgeglichene Ergebnis im Planjahr 2029 stimmt zuversichtlich. Zudem kann dank des Entlastungspakets auch der übermässige Abbau der finanziellen Reserven gestoppt werden. Die Dynamik bei den steigenden Staatsbeiträgen sowie die wirtschaftlichen Unsicherheiten bergen jedoch grosse finanzielle Risiken. Mehrheitlich ist die Finanzkommission deshalb der Ansicht, dass die neuen aufwandseitigen Entlastungsmassnahmen im Umfang von 60 Millionen Franken, welche der Kantonsrat in der Wintersession gefordert hat, weiterhin notwendig sind. Diese Einsparungen sind im vorliegenden AFP noch nicht enthalten.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie der Antrag der Finanzkommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch neues Fenster unter der Geschäftsnummer 33.26.04 (Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029) zu finden.