Die Regierung gibt den Entwurf des X. Nachtrags zum Strassengesetz zur Vernehmlassung frei. Mit dem Nachtrag sollen der geforderte Ausbaustandard von Erschliessungsstrassen reduziert und Erschliessungen über Privatstrassen ermöglicht werden. Die Vernehmlassung dauert bis 28. Februar 2026.
Stellungnahmen können bis spätestens 28. Februar 2026 in elektronischer Form mit dem Betreff «X. Nachtrag zum Strassengesetz» an folgende Adresse eingereicht werden: info.budtba@sg.ch
