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Publiziert am 15.12.2025 09:30 im Bereich Allgemein

In Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und dem Kanton Thurgau werden die Vogelgrippe-Zonen in der Region Wil per Dienstag, 16. Dezember, 12 Uhr, aufgehoben. Die ganze Schweiz bleibt jedoch Beobachtungsgebiet.

Mitte November 2025 ist bei fünf Vögeln im Ententeich beim Stadtweiher in Wil das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden. Aus diesem Anlass wurden die Tierhaltung aufgelöst und verschiedene Präventionsmassnahmen ergriffen. In der Folge wurden mehrere Betriebe beprobt. Dabei wurde das Vogelgrippe-Virus nirgends nachgewiesen. Nun können die Vogelgrippe-Zonen in der Region Wil aufgehoben werden.

Die Schweiz gilt weiterhin als Beobachtungsgebiet. Somit gilt weiterhin: Alle Geflügelhalter müssen Krankheitszeichen sofort der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden. Dazu zählen Atemprobleme oder ein deutlicher Rückgang bei der Eierproduktion, der Futter- und der Wasseraufnahme.

Betriebe mit 50 oder mehr Tieren haben weiterhin zusätzliche Pflichten. Sie müssen den Auslauf sichern und Hühner getrennt von Gänsen, Enten und Laufvögeln halten. Auch gelten Hygienevorschriften: Der Zutritt muss beschränkt werden, eine Hygieneschleuse und Kleiderwechsel sowie Händewaschen und -desinfektion sind Pflicht. Betriebe mit 100 oder mehr Tieren müssen zudem festhalten, wenn Tiere sterben oder besondere Krankheitsanzeichen zeigen.

Alle Massnahmen werden sämtlichen Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend empfohlen – auch bei kleiner Tierzahl. Sie tragen entscheidend dazu bei, die Tiere zu schützen und neue Ausbrüche zu verhindern.