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Publiziert am 11.12.2025 09:00 im Bereich Allgemein
Bild einer Siedlung

Die Regierung gibt den Entwurf des X. Nachtrags zum Strassengesetz zur Ver-nehmlassung frei. Mit dem Nachtrag sollen der geforderte Ausbaustandard von Erschliessungsstrassen reduziert und Erschliessungen über Privatstrassen er-möglicht werden. Die Vernehmlassung dauert bis 28. Februar 2026.

Die Regierung setzt an drei Punkten an, um den Ausbaustandard von Erschliessungsstrassen anzupassen:

–   Bestehenden Strukturen Rechnung tragen: Der Nachtrag schafft die gesetzliche Grundlage für eine neue Richtline für Strassendimensionen für eine hinreichende Erschliessung von Grundstücken. Diese soll insbesondere die Siedlungsentwicklung nach innen und eine haushälterische Bodennutzung erleichtern. So kann unter anderem ungünstigen bestehenden Siedlungsstrukturen Rechnung getragen werden. Beispielsweise können Erschliessungsstrassen in gewissen Situationen kleiner dimensioniert werden als bisher. Erarbeitet wurde die Richtlinie von einer Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der politischen Gemeinden, des kantonalen Tiefbauamtes sowie der Kantonspolizei zusammensetzt. Die Richtline dient als technisches Arbeitsinstrument für Gemeinden und Kanton. Sie ist nicht Teil der Vernehmlassung.

–   Erschliessung auch über Privatstrassen ermöglichen: Neu soll die Möglichkeit bestehen, die untergeordnete Feinerschliessung mit Privatstrassen sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere Zufahrtsstrassen zu Grundstücken, die keinen direkten Anstoss an eine öffentliche Strasse haben und über ein Drittgrundstück erschlossen sind. Die Erschliessung kann in diesen Fällen mittels Dienstbarkeiten rechtlich gesichert werden.

–   Genehmigungen von Teilstrassenplänen einheitlich regeln: Bauvorhaben an öffentlichen Strassen beruhen auf Sondernutzungsplänen, die durch eine kantonale Behörde genehmigt werden. Die Regelung, welche Unterlagen von der Genehmigungsbehörde beurteilt werden müssen, werden an die Mindestanforderungen des Bundesrechts angepasst. Die neue Regelung stimmt mit den Plangenehmigungsverfahren nach dem Planungs- und Baugesetz sowie nach dem Wasserbaugesetz überein.

Im September 2022 hiess der Kantonsrat die Motion 42.22.10 «Zeitgemässe Strassenklassierungspraxis neues Fenster» gut und beauftragte die Regierung, die gesetzlichen Grundlagen zur Klassierung und Dimensionierung von Erschliessungsstrassen zu überarbeiten. Mit dem X. Nachtrag zum Strassengesetz unterbreitet die Regierung ihren Vorschlag zur Umsetzung. Gemeinden, Parteien, Verbände und betroffene Kreise können sich bis am 28. Februar 2026 zum Gesetzesentwurf äussern.