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Publiziert am 19.12.2025 09:00 im Bereich Allgemein
spielendes Kleinkind

Im Auftrag des Kantonsrates hat die Regierung ein Massnahmenpaket für einen gelingenden Schulstart erarbeitet. Dieses gibt den Gemeinden wirksame Instrumente, um Herausforderungen beim Eintritt in die Volksschule frühzeitig zu erkennen, anzugehen und zu entschärfen. Davon profitieren nicht nur die Kinder und ihre Eltern: Auch das System Schule kann spürbar entlastet und damit hohe Folgekosten vermindert werden.

Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» prüft im Auftrag des Kantonsrates, wie sich Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren möglichst wirkungsvoll fördern lassen und wie Kinder bestmöglich auf den Übertritt in die Volksschule vorbereitet werden können. Denn heute fehlen Kindern beim Schuleintritt häufig grundlegende sprachliche, soziale und weitere Kompetenzen.

Dies führt nicht nur zu Belastungen bei den betroffenen Kindern und ihren Familien, sondern stellt auch für die Schule eine Herausforderung dar. In der Phase vor Schulbeginn werden zentrale Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Werden fehlende Kompetenzen erst beim Schuleintritt bemerkt, ist oft bereits wichtige Zeit zur Förderung verstrichen, beispielsweise im Bereich der Sprache.

Instrumente für die Gemeinden

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, schlägt die Regierung ein umfassendes Massnahmenpaket vor. Dieses enthält mehrere Instrumente zur Stärkung der frühen Förderung, mit denen das Problem fehlender Kompetenzen beim Eintritt in die Volksschule wirksam angegangen werden kann:

  • eine Angebotspflicht für Gemeinden für ein bedarfsgerechtes, ganzheitliches und qualitativ adäquates Angebot der frühen Förderung;

  • eine Konzeptpflicht für die Gemeinden zur Förderung der übergeordneten Betrachtung, der Vernetzung sowie der Abstimmung der Angebote innerhalb der Gemeinden;

  • die Einführung eines niederschwelligen Prozesses, um Kinder mit relevantem Förderbedarf im Hinblick auf den Schuleintritt frühzeitig zu erkennen (sogenannter vorschulischer Erstkontakt mit einer Fachperson im Bereich der frühen Kindheit);

  • Besuchsempfehlungen oder (falls eine Gemeinde das möchte) Besuchsobligatorien für Angebote der frühen Förderung auf Basis des Kontakts mit einer Fachperson im Bereich der frühen Kindheit (vgl. vorheriger Punkt).

Eltern in ihrer Verantwortung unterstützen

Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder und für ein förderliches Entwicklungsumfeld liegt – gerade im Vorschulbereich – nach wie vor bei den Eltern. Die Eltern sollen aber bedarfsgerecht unterstützt werden, damit sie ihre Verantwortung bestmöglich wahrnehmen können. Eine gemeinsame und positive Herangehensweise von Eltern, Fachpersonen und Behörden ist für die nachhaltige Wirkung entscheidend.

Berücksichtigung der Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden

Das Massnahmenpaket trägt den bestehenden staatlichen Zuständigkeiten im Bereich der frühen Förderung Rechnung. So sorgen die Gemeinden für das Angebot bzw. die Umsetzung, während der Kanton koordiniert und unterstützt. Dabei wird den Gemeinden grösstmögliche Wahlfreiheit geboten, um bedarfsgerecht auf die Situation vor Ort reagieren zu können und damit den Nutzen sowie die Praktikabilität des Systems zu gewährleisten.

Erledigung verschiedener Aufträge des Kantonsrates

Mit der Sammelvorlage erledigt die Regierung sieben Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung. Neben dem Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» werden weitere Aufträge des Kantonsrates bearbeitet – etwa zur Übersicht und Priorisierung der Angebote im Kanton St.Gallen oder zu datenschutzrechtlichen Aspekten. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden mit dem vorliegenden Massnahmenpaket zudem zwei gesetzgeberische Aufträge des Kantonsrates erfüllt.

Zwei Vernehmlassungen zur Sammelvorlage durchgeführt

Zur Sammelvorlage wurden zwei Vernehmlassungen durchgeführt. In der ersten Vernehmlassung wurde insbesondere von den politischen Parteien mehr Verbindlichkeit auch für Familien gefordert. Daher wurden eine obligatorische Entwicklungsstanderhebung sowie Besuchsempfehlungen bzw. mögliche Besuchspflichten aufgenommen. Aufgrund der zweiten Vernehmlassung wurde die Entwicklungsstanderhebung durch den nun vorgesehenen Prozess für einen vorschulischen Erstkontakt mit einer Fachperson im Bereich der frühen Kindheit ersetzt. Damit wurde die Früherkennung von Kindern mit Förderbedarf im Hinblick auf einen gelingenden Schuleintritt und die Entlastung des Schulsystems noch stärker in den Fokus gerückt.

Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» ist im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 40.25.05 / 22.25.14 / 22.25.15 abrufbar.

Frühe Förderung im Kanton St.Gallen
Seit dem Jahr 2015 verfolgt der Kanton St.Gallen eine von Kanton, Gemeinden und Fachorganisationen getragene Strategie zur frühen Förderung. Die Strategie fördert Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten. Zu den Angeboten zählen zum Beispiel Mütter- und Väterberatungen, Familienzentren oder Kindertagesstätten. Mit der Strategie trägt der Kanton zur Einhaltung und Stärkung der Kinderrechte bei. Gleichzeitig stärkt er seine Position als attraktiver Wohnkanton für Familien mit jungen Kindern.