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Publiziert am 20.11.2025 09:30 im Bereich Allgemein
Regierungsgebäude St.Gallen

Die Finanzkommission des Kantonsrates hat das Budget 2026 sowie das Entlastungspaket 2026 (EP 2026) beraten. Sie schlägt verschiedene Streichungen aus dem EP 2026 sowie eine Erhöhung der individuellen Prämienverbilligungen vor. Zusätzlich fordert sie weitere aufwandseitige Entlastungsmassnahmen von 60 Millionen Franken bis zum Budget 2028.

Das Budget 2026, das die Regierung präsentiert hat, geht von einem Defizit von 42,6 Millionen Franken aus. Unter Ausklammerung der Eigenkapitalbezüge entspricht dies einem operativen Aufwandüberschuss von 92,6 Millionen Franken. Die Finanzkommission hat das Budget 2026 sowie das EP 2026 an drei Sitzungstagen geprüft und zustimmend gewürdigt. Eine Mehrheit der Kommission beantragt dem Kantonsrat verschiedene Anpassungen. Diese erhöhen das budgetierte Defizit für das Jahr 2026 um insgesamt 2,3 Millionen Franken.

Entlastungspaket 2026 erfüllt Erwartungen nur teilweise

Die Finanzkommission anerkennt, dass das von der Regierung vorgelegte EP 2026 mit einem Entlastungsvolumen von 209,1 Millionen Franken das vom Kantonsrat geforderte Volumen von 180 Millionen Franken übertrifft. Eine Mehrheit der Finanzkommission lehnt jedoch verschiedene Massnahmen ab, welche «Ohnehinmassnahmen», Gebührenerhöhungen oder Verschiebungen auf andere Staatsebenen sind. Damit reduzieren sich die Entlastungswirkungen im Jahr 2026 um 1,4 Millionen Franken, im Jahr 2027 um 21,3 Millionen Franken und im Jahr 2028 um 29,3 Millionen Franken.

Die Streichung der Massnahme beim innerkantonalen Finanzausgleich mit 14,3 Millionen Franken fällt dabei am stärksten ins Gewicht. So ändert sich aufgrund der Finanzkommissionvorschläge auch die Belastung für die Gemeinden. Während die Regierung eine Nettobelastung im Jahr 2028 von 13,5 Millionen Franken für die Gemeinden vorgesehen hat, ergibt sich aus dem EP 2026 durch die Anpassungen der Finanzkommission von insgesamt 24,1 Millionen Franken sogar eine Nettoertragserhöhung für die Gemeinden von insgesamt 10,6 Millionen Franken.

Zusätzlich rechnet die Finanzkommission gewisse von der Regierung vorgeschlagene Massnahmen in der Grössenordnung von 50 Millionen Franken nicht an die Entlastungsvorgabe von 180 Millionen Franken an, da diese aus Sicht der Mehrheit der Kommission keine strukturellen Entlastungen darstellen. So werden beispielsweise der Verzicht auf einen Teuerungsausgleich für das Staatspersonal aufgrund fehlender Teuerung, eine steuerseitige Massnahme sowie die ausserordentlichen Dividendenausschüttungen der Axpo nicht angerechnet.

Neue Aufträge an die Regierung

Aus Sicht einer Mehrheit der Finanzkommission ist damit die Entlastungsvorgabe aus dem EP 2026 nicht vollständig erreicht. Sie schlägt deshalb neue Aufträge vor. So soll die Regierung dem Kantonsrat innerhalb von drei Jahren einen Aufgaben- und Verzichtsplan in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vorlegen. Dabei soll insbesondere die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden nach den Grundsätzen der Subsidiarität und fiskalischen Äquivalenz überprüft werden. Auch sollen die Strukturen der Aufgabenerfüllung auf Ebene Kanton und Gemeinden überprüft werden.

Zusätzlich fordert die Mehrheit der Finanzkommission von der Regierung, neue, aufwandseitige Entlastungsmassnahmen im Umfang von mindestens 60 Millionen Franken vorzulegen. Diese müssen spätestens mit dem Budget 2028 umsetzbar sein. Ebenfalls sieht die Finanzkommission in einem weiteren Antrag vor, dass der Sockel-Personalaufwand bis und mit Budget 2030 auf dem Niveau gemäss Kantonsratsbeschluss über das Budget 2026 plafoniert wird.

Lotteriefonds und Sonderkredite gutgeheissen

Die Finanzkommission schlägt alle beantragten Beiträge aus dem Lotteriefonds zur Genehmigung vor. Sie erhöht die Beiträge zudem um 50'000 Franken.

Den beantragten Sonderkrediten für das Förderprogramm Energie 2026-2030 (25,0 Millionen Franken), die Erneuerung des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rorschach-Rheintal (19,9 Millionen Franken), den Neubau Lehrraum-Provisorium für die Universität St.Gallen (28,0 Millionen Franken) sowie das Bauvorhaben «Autobahnanschluss Buchs, Brücke Werdenberger Binnenkanal und Ausbau Fuss- und Veloverkehr» (9,6 Millionen Franken) stimmte die Finanzkommission einstimmig zu.  

Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Wintersession. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der Finanzkommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter den Geschäftsnummern 33.25.03 (Budget 2026), 33.25.09, 22.25.10, 22.25.11, 22.25.12 (alle zum Entlastungspaket 2026) und 34.25.02 (Lotteriefonds) zu finden.