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Publiziert am 30.10.2025 08:30 im Bereich Allgemein
Man sieht einen Taschenrechner und ein Stetoskop mit einem Herz daneben.

Das neue Bundesrecht zur Krankenkassen-Prämienverbilligung verpflichtet den Kanton St.Gallen zu einer deutlichen Erhöhung seines Beitrags. Das verursacht ab dem Jahr 2028 Mehrausgaben von rund 59,7 Mio. Franken. In diesem Zusammenhang muss der Kanton die kantonale Gesetzgebung anpassen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.

Nach der am 9. Juni 2024 erfolgten Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative durch das Stimmvolk tritt am 1. Januar 2026 der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Mit der neuen Regelung schreibt künftig der Bund vor, wie viel Geld die Kantone mindestens für die Prämienverbilligung einsetzen müssen. Ab dem Jahr 2028 muss der Kanton St.Gallen seinen Beitrag für die Prämienverbilligung deutlich erhöhen, um die neue Mindestanforderung zu erfüllen. Aufgrund der massiven Mehrkosten von rund 59,7 Millionen Franken soll der Kantonsbeitrag künftig den Mindestbeitrag nach Bundesrecht nicht übersteigen. Das kantonale Gesetz, in dem die Prämienverbilligung geregelt wird, muss entsprechend angepasst werden.

Die vorberatende Kommission hat unter dem Vorsitz von Bruno Dudli, Oberbüren, die Vorlage beraten. Kritisch hinterfragt wurden die ab dem Jahr 2028 hohen Mehrkosten für den Kanton St.Gallen. Dies insbesondere im Hinblick auf das angekündigte Entlastungspaket, das in der Wintersession 2026 beraten wird. Die Kommission stellt jedoch fest, dass der Gestaltungsspielraum für den Kanton gering ist. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf den unveränderten Entwurf der Regierung.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Winterssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Frühjahrssession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind unter der Geschäftsnummer 22.25.08 zu finden.