Die Regierung will die Wohnsitzpflicht für festangestellte Richterinnen und Richter der Kreisgerichte lockern. Sie schlägt vor, die Wohnsitzpflicht für Kreisrichterinnen und Kreisrichter auf das gesamte Kantonsgebiet auszuweiten. Bisher war der Wohnsitz im Gerichtskreis Pflicht. Mit dieser Anpassung trägt die Regierung dem Fachkräftemangel in juristischen Berufen Rechnung und der Pool an potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten für die Kreisgerichte wird vergrössert.
Nach heutiger gesetzlicher Regelung müssen Richterinnen und Richter der Kreisgerichte zur Ausübung ihres Amtes im Gerichtskreis wohnen. Die Rechtspflegekommission erachtet dies als nicht mehr zeitgemäss und sprach sich für eine Ausdehnung der Wohnsitzpflicht auf das Kantonsgebiet aus. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der Rechtspflegekommission, die Regierung mit der Anpassung des Gerichtsgesetzes zu beauftragen. Ein Hauptargument für diese Änderung ist der vorherrschende Fachkräftemangel bei den juristischen Berufen.
Da die haupt- und teilamtlichen Kreisrichterinnen und Kreisrichter eine juristische Ausbildung und Praxiserfahrung vorweisen müssen, soll für sie die Wohnsitzpflicht gelockert und damit der Pool für Kandidatinnen und Kandidaten erweitert werden. Bei den nebenamtlichen Kreisrichterinnen und Kreisrichtern, die keine juristische Ausbildung und Praxiserfahrung vorweisen müssen, soll hingegen an der Wohnsitzpflicht im Gerichtskreis festgehalten werden.
Das Kantonsgericht begrüsst eine solche Lockerung der Wohnsitzpflicht. Die Regierung unterstützt dieses Anliegen ebenfalls und hat eine Botschaft und einen Entwurf für eine entsprechende Anpassung des Gerichtsgesetzes verabschiedet. Die Unterlagen sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche neues Fenster) und im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 22.25.07 zu finden. Das Geschäft geht nun zur Beratung in den Kantonsrat.