Der Kanton plant die Deponie Rütiholz in der Gemeinde Häggenschwil und die Deponie Radmoos in der Stadt Gossau. Die Regierung hat für beide Projekte die Sondernutzungspläne erlassen und diese zusammen mit den Baugesuchen für die öffentlichen Auflagen freigegeben.
Der Kanton St.Gallen plant am Standort Rütiholz auf dem Gemeindegebiet von Häggenschwil eine Deponie für nicht verwertbares, unverschmutztes Aushubmaterial. Gleichzeitig plant er am Standort Radmoos in Gossau eine Deponie für nicht verwertbare mineralische Bauabfälle sowie wenig belastetes Aushubmaterial. Die öffentlichen Mitwirkungen zu beiden Deponien sind bereits erfolgt. Als nächster Schritt folgen die öffentlichen Auflagen.
Die Regierung hat beide Sondernutzungspläne erlassen und zusammen mit den Baugesuchen zu den öffentlichen Auflagen freigegeben. Diese finden statt:
- Deponie Rütiholz: Donnerstag, 28. August 2025 bis Freitag, 26. September 2025
- Deponie Radmoos: Dienstag, 2. September 2025 bis Mittwoch, 1. Oktober 2025
Berechtigte können während der Auflagefristen bei der Regierung Einsprache einreichen. Die jeweiligen Unterlagen sind im Gemeindehaus Häggenschwil beziehungsweise bei der Stadt Gossau sowie beim Bau- und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St.Gallen einsehbar. Alle Unterlagen finden sich ebenso online unter www.areg.sg.ch neues Fenster - Ortsplanung - Kantonaler Sondernutzungsplan - Laufende Verfahren.
Die Gemeinde Häggenschwil und die Stadt Gossau haben den jeweiligen Sondernutzungsplan bereits im kommunalen Verfahren öffentlich aufgelegt. Im Rekursverfahren zur Deponie Häggenschwil hat sich gezeigt, dass für Deponien von überregionaler Bedeutung aus rechtlichen Gründen anstelle des kommunalen ein kantonales Verfahren durchgeführt werden muss. Damit liegt die Zuständigkeit beim Kanton, der einen kantonalen Sondernutzungsplan erlässt. Das Verfahren samt öffentlicher Auflage muss deshalb wiederholt werden. Als weitere Verfahrensschritte folgen die Genehmigung des Sondernutzungsplans mitsamt der Baubewilligung durch die Regierung und bei allfälligen Einsprachen das Rechtsmittelverfahren.